Sozialversicherungsrechtliche Grundbegriffe

Was sind sozialversicherungsrechtliche Grundbegriffe?

Das Sozialversicherungsrecht verwendet Begriffe, die einer genauen gesetzlichen Definition bedürfen. Sie sind im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts ATSG beschrieben.

Quelle: ATSG Artikel 3 bis 13

Was ist eine Arbeitgeber:in?

Die gesetzliche Definition von Arbeitgeber:in lautet:

«Arbeitgeber ist, wer Arbeitnehmer beschäftigt. »

Gesetzliche Definition gemäss ATSG, Art. 11.

Was ist eine Arbeitnehmer:in?

Die gesetzliche Definition von Arbeitnehmer:in lautet:

«Als Arbeitnehmer gelten Personen, die in unselbstständiger Stellung Arbeit leisten und dafür einen massgebenden Lohn nach dem jeweiligen Einzelgesetz beziehen.»

Gesetzliche Definition gemäss ATSG, Art. 10.

Was ist Arbeitslosigkeit?

Die gesetzliche Definition von Arbeitslosigkeit lautet:

«Als ganz arbeitslos gilt, wer in keinem Arbeitsverhältnis steht und eine Vollzeitbeschäftigung sucht. Als teilweise arbeitslos gilt, wer:

  • in keinem Arbeitsverhältnis steht und lediglich eine Teilzeitbeschäftigung sucht oder
  • eine Teilzeitbeschäftigung hat und eine Vollzeit- oder eine weitere Teilzeitbeschäftigung sucht.

Nicht als teilweise arbeitslos gilt ein Arbeitnehmer, dessen normale Arbeitszeit vorübergehend verkürzt wurde (Kurzarbeit). Die arbeitssuchende Person gilt erst dann als ganz oder teilweise arbeitslos, wenn sie sich zur Arbeitsvermittlung angemeldet hat.»

Gesetzliche Definition siehe AVIG Art. 10

Was ist Arbeitsunfähigkeit?

Die gesetzliche Definition von Arbeitsunfähigkeit lautet:

«Arbeitsunfähigkeit ist die durch eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit bedingte, volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten. Bei langer Dauer wird auch die zumutbare Tätigkeit in einem anderen Beruf oder Aufgabenbereich berücksichtigt.»

Gesetzliche Definition gemäss ATSG, Art. 6.

Was ist der ausgeglichene Arbeitsmarkt?

Der ausgeglichene Arbeitsmarkt ist ein theoretischer und abstrakter Begriff. Er dient dazu, die Arbeitslosenversicherung ALV gegen die Invalidenversicherung IV abzugrenzen. Insbesondere geht es darum zu bestimmen, welche der beiden Versicherungen im Versicherungsfall die Leistungen bezahlen muss.

Welche Rechte haben eingetragene Partnerschaften?

Die gesetzliche Definition der Rechte von eingetragenen Partnerschaften lautet:

«Solange eine eingetragene Partnerschaft dauert, ist sie im Sozialversicherungsrecht einer Ehe gleichgestellt. Stirbt ein Partner, so ist die überlebende Person einem Witwer gleichgestellt. Die gerichtliche Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft ist einer Scheidung gleichgestellt.»

Gesetzliche Definition gemäss ATSG, Art. 13a.

Was ist ein Konkubinat?

Ein Konkubinat ist Lebensgemeinschaft von zwei Personen, die als Paar zusammenleben und weder verheiratet sind noch eine eingetragene Partnerschaft haben. Das biologische und das rechtliche Geschlecht spielen keine Rolle.

Was ist Erwerbsunfähigkeit?

Die gesetzliche Definition von Erwerbsunfähigkeit lautet:

«Erwerbsunfähigkeit ist der durch Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit verursachte und nach zumutbarer Behandlung und Eingliederung verbleibende ganze oder teilweise Verlust der Erwerbsmöglichkeiten auf dem in Betracht kommenden ausgeglichenen Arbeitsmarkt.

Für die Beurteilung des Vorliegens einer Erwerbsunfähigkeit sind ausschliesslich die Folgen der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu berücksichtigen. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt zudem nur vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist.»

Gesetzliche Definition gemäss ATSG, Art. 7.

Was sind Geldleistungen?

Geldleistungen sind ein Einkommensersatz oder Zulagen zur Kompensation von Beeinträchtigungen. Es handelt sich insbesondere um Taggelder, Renten, Ergänzungsleistungen, Integritätsentschädigungen und Hilflosenentschädigungen.

Was ist Hilflosigkeit?

Die gesetzliche Definition von Hilflosigkeit lautet:

«Als hilflos gilt eine Person, die wegen der Beeinträchtigung der Gesundheit für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd der Hilfe Dritter oder der persönlichen Überwachung bedarf.»

Gesetzliche Definition gemäss ATSG Art. 9.

Was ist Invalidität?

Die gesetzliche Definition von Invalidität lautet:

«Invalidität ist die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit.

Nicht erwerbstätige Minderjährige gelten als invalid, wenn die Beeinträchtigung ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit voraussichtlich eine ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit zur Folge haben wird.

Volljährige, die vor der Beeinträchtigung ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit nicht erwerbstätig waren und denen eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, gelten als invalid, wenn eine Unmöglichkeit vorliegt, sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen.»

Gesetzliche Definition gemäss ATSG Art. 8.

Was ist Krankheit?

Die gesetzliche Definition von Krankheit lautet:

«Krankheit ist jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.

Als Geburtsgebrechen gelten diejenigen Krankheiten, die bei vollendeter Geburt bestehen.»

Gesetzliche Definition gemäss ATSG, Art. 3.

Was ist Mutterschaft?

Die gesetzliche Definition von Mutterschaft lautet:

«Mutterschaft umfasst Schwangerschaft und Niederkunft sowie die nachfolgende Erholungszeit der Mutter.»

Gesetzliche Definition gemäss ATSG, Art. 5.

Was ist das Referenzalter?

Das Referenzalter ist das offizielle AHV-Pensionierungsalter. Für die Jahrgänge 1964 und jünger ist es für Frauen und Männer 65 Jahre. Für ältere Jahrgänge ist es für Frauen und Männer unterschiedlich.

Referenzalter Frauen

JahrgangReferenzalter
196064 Jahre
196164 1/4 Jahre
196264 1/2 Jahre
196364 3/4 Jahre
1964 und jünger65 Jahre

Was sind Sachleistungen?

Die gesetzliche Definition von Sachleistungen lautet:

«Sachleistungen sind insbesondere die Heilbehandlung (Krankenpflege), die Hilfsmittel, die individuellen Vorsorge- und Eingliederungsmassnahmen sowie Aufwendungen für Transporte und ähnliche Leistungen, die von den einzelnen Sozialversicherungen geschuldet oder erstattet werden.»

Was ist selbstständigerwerbend?

Die gesetzliche Definition von selbstständigerwerbend lautet:

«Selbstständigerwerbend ist, wer Erwerbseinkommen erzielt, das nicht Entgelt für eine als Arbeitnehmer geleistete Arbeit darstellt.

Selbstständigerwerbende können gleichzeitig auch Arbeitnehmer sein, wenn sie entsprechendes Erwerbseinkommen erzielen.»

Gesetzliche Definition gemäss ATSG, Art. 12.

Was gilt als Unfall?

Die gesetzliche Definition von Unfall lautet:

«Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.»

Gesetzliche Definition gemäss ATSG, Art. 4.

Was heisst Volljährigkeit?

Ab dem 18. Geburtstag ist eine Person volljährig und gilt rechtlich als erwachsen . Das Gesetz anerkennt ihr die geistige, physische und psychische Reife. Sie darf nun im Rechtsleben als eigenständige Person auftreten und handeln.

Mit dem 18. Geburtstag endet die gesetzliche elterliche Sorge für ein Kind. Im Sozialversicherungsrecht jedoch enden gewisse Leistungen für Kinder nicht mit der Volljährigkeit. So werden zum Beispiel Familienzulagen für Kinder bis zum Ende der Ausbildung ausgerichtet, längstens bis zum 25. Geburtstag.

Was bedeutet gewöhnlicher Aufenthalt?

Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat eine Person an dem Ort, an dem sie während längerer Zeit lebt, selbst wenn diese Zeit zum Vornherein befristet ist.

Gesetzliche Definition gemäss ATSG, Art. 13 sowie ZGB Art. 23 – 26.

Was bedeutet Wohnsitz?

Der Wohnsitz einer Person befindet sich an dem Ort, wo sie sich mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält. Der einmal begründete Wohnsitz einer Person bleibt bis zum Erwerb eines neuen Wohnsitzes bestehen. Nach Schweizer Recht – im Unterschied zur EU – kann niemand an mehreren Orten gleichzeitig den Wohnsitz haben.

Ist ein früher begründeter Wohnsitz nicht nachweisbar oder ist ein im Ausland begründeter Wohnsitz aufgegeben und in der Schweiz kein neuer begründet worden, so gilt der Aufenthaltsort als Wohnsitz.

Folgende Aufenthalte begründen für sich allein keinen Wohnsitz:

  • der Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
  • die Unterbringung einer Person in einer Erziehungseinrichtung, einer Pflegeeinrichtung oder einem Spital
  • die Unterbringung in einer Strafanstalt.

ZGB Art. 23 – 26