Willst du schnell wissen, welche Versicherungen und welche Regeln dich betreffen? Unter Quick Check klickst du auf die zu dir passende Lebenssituation und findest dann Informationen zu Sozialversicherungen, Lebensereignissen wie Krankheit, Familiengründung oder Arbeitslosigkeit. Du erfährst, was du beachten musst und wo du Unterstützung erhälst.
Ich bin angestellt
Auf diesen Schutz musst Du achten
Wer angestellt ist, hat vielleicht den Eindruck, dass sich die Arbeitgebenden um alles Sozialversicherungstechnische kümmern. Das ist in den meisten Fällen vom Gesetz zwar so vorgesehen, bedeutet aber noch nicht, dass es immer richtig gemacht wird. Je mehr du darüber weisst, desto eher kannst du auch überprüfen, ob deine Arbeitgeberin alles korrekt macht.
Alter
AHV – Alters- und Hinterlassenenversicherung
Bin ich für meine Anstellung bei der Ausgleichskasse angemeldet?
Ja, in den meisten Branchen muss dich deine Arbeitgeberin bei der Ausgleichskasse anmelden, wenn du dort mehr als CHF 2500 pro Jahr verdienst. Im Kulturbereich ist es strenger: Hier gilt grundsätzlich eine AHV-Pflicht ab dem ersten verdienten Franken. Damit soll der Prekarisierung der Branche entgegengewirkt werden. Du solltest aber in jeder Branche verlangen, dass deine Arbeitgeberin auch für Löhne unter der Freigrenze die AHV-Beiträge übernimmt und einbezahlt. Das kannst du sogar per E-Mail tun. Und es lohnt sich, weil es zu einer höheren AHV-Rente führt.
Wie sehe ich, ob meine Arbeitgeberin für mich AHV-Beiträge bezahlt?
Angestellte haben grundsätzlich Anrecht auf einen Lohnausweis, auf dem die entsprechenden Abzüge (AHV/IV/EO/ALV) ausgewiesen werden müssen. Wenn du nicht sicher bist, ob deine Arbeitgeberin die Beiträge nicht nur abzieht, sondern auch tatsächlich einbezahlt, kannst du bei der Ausgleichskasse einen Kontoauszug (IK-Auszug) bestellen.
BVG – Pensionskasse - berufliche Vorsorge
Bin ich bei einer Anstellung automatisch bei einer Pensionskasse angeschlossen?
Wenn die nachfolgenden vier Bedingungen erfüllt sind, muss dich deine Arbeitgeberin bei der Pensionskasse anmelden:
- dein Arbeitsverhältnis dauert länger als drei Monate,
- dein AHV-pflichtiger Jahreslohn beträgt mindestens CHF 22'680.00,
- du bist mindestens 18 Jahre alt und
- du wohnst und arbeitest in der Schweiz.
Bei einem Stellenwechsel bist du selber dafür verantwortlich, dass dein Altersguthaben bei der neuen Kasse landet. Die Pensionskasse muss dir jedes Jahr einen Vorsorgeausweis zustellen. Dort siehst du, ob deine Arbeitgeberin ihre Arbeitgeberinnen- und deine Arbeitnehmendenbeiträge korrekt überwiesen hat.
Je nach Arbeitsverhältnis kannst du dich als Kulturschaffende:r auch freiwillig bei einer Pensionskasse anschliessen, wenn du nicht alle obigen Kriterien erfüllst.
Private Altersvorsorge - 3a/3b
Ist die private Vorsorge obligatorisch?
Nein, aber sie kann eine sinnvolle Ergänzung sein für deine eigene Altersvorsorge und/oder Versicherungsleistungen bei Krankheit, Unfall oder bei einem Todesfall für deine eigene Familie. Die 3. Säule wird in eine gebundene (3a) und freie (3b) Vorsorge unterteilt. Bei der gebundenen Vorsorge steht dir das Geld nicht mehr frei zur Verfügung, ausser bestimmte Bedingungen sind erfüllt. Dafür wird diese Art des Sparens steuerlich bevorzugt. Bei der freien Vorsorge (3b) gibt es keine Steuerabzüge, du kannst selbst entscheiden, wie viel du einzahlen willst, und das Geld (fast) jederzeit wieder beziehen, je nach Vertrag – dafür kannst du gewisse Versicherungsleistungen (wie z.B. Invalidität oder Todesfall) abdecken.
Krankheit
Muss ich einer Krankenkasse angeschlossen sein?
Ja, die Grundversicherung der Krankenkasse ist in der Schweiz obligatorisch. In der Grundversicherung sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, dich aufzunehmen, egal, ob du Vorerkrankungen hast oder nicht. Die Versicherungspflicht gilt gemäss Freizügigkeitsabkommen auch für Grenzgänger:innen: Wer in einem Staat der EU/EFTA oder in UK lebt, muss am Erwerbsort eine Krankenversicherung abschliessen – mit den angrenzenden Staaten gibt es jedoch Sondervereinbarungen.
- artists take action: Krankheit und Unfall
- Krankenversicherung: Das Wichtigste in Kürze
- Krankenversicherung für Grenzgänger:innen
Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung?
Ist das Geld knapp, kannst du beim Kanton Prämienverbilligung beantragen. In den meisten Fällen wird das Geld direkt an die Krankenkasse überwiesen und du bezahlst monatlich den Rest. Da sich die Prämien von Kanton zu Kanton, teils sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden, ist auch die Höhe, bzw. die Anforderung an eine Prämienverbilligung sehr unterschiedlich. Zum Teil wirst du vom Kanton direkt kontaktiert, wenn deine Steuererklärung einen Anspruch ergibt, in vielen Fällen aber auch nicht. Es lohnt sich, direkt nachzufragen.
Wie bin ich bei Krankheit versichert?
Die Krankenkasse deckt bei einer Krankheit die effektiven Kosten der medizinischen Versorgung (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Bist du angestellt, so hast du während der Krankheit grundsätzlich Anspruch darauf, dass dir der vertraglich vereinbarte Lohn weiterbezahlt wird.
Muss ich eine Krankentaggeldversicherung abschliessen?
Nein, diese wird durch die Arbeitgebenden abgeschlossen, damit ein Verdienstausfall bei Krankheit gedeckt ist. Arbeitgebende haben nämlich eine Lohnfortzahlungspflicht. Wenn die Krankentaggeldversicherung nicht den vollen Lohn ersetzt, muss die Lohnfortzahlung durch die Arbeitgebenden mindestens 80% des versicherten Lohns decken.
Unfall
Wie bin ich bei einem Unfall versichert?
Alle Angestellte sind gegen Berufsunfälle versichert. Gegen Nichtberufsunfälle, also Freizeit-, Haushalts-, Sport- oder Verkehrsunfälle, sind nur Angestellte versichert, die ein Durchschnittspensum von mindestens acht Stunden pro Woche bei derselben Arbeitgeberin haben. Ist das Pensum kleiner, so musst du unbedingt eine private Unfallversicherung abschliessen oder den Unfall bei deiner Krankenkasse einschliessen. Einen Berufsunfall meldest du bei der Arbeitgeberin, wo der Unfall passiert ist. Bei Nichtberufsunfall beim Arbeitsverhältnis mit der unbefristeten Arbeitgeberin, bei der Arbeitgeberin, bei der du das höchste Pensum arbeitest oder bei der Arbeitgeberin, bei der du vor dem Unfall zuletzt tätig warst. Die Versicherung übernimmt die effektiven Kosten (medizinische Versorgung) und einen allfälligen Verdienstausfall.
Muss ich eine Unfallversicherung für den Verdienstausfall abschliessen?
Nein, Arbeitgebende müssen obligatorisch alle Personen versichern, die in einem Angestelltenverhältnis stehen, auch Minderjährige und Pensionierte, Teilzeitangestellte und Aushilfen, unabhängig vom Arbeitspensum und unabhängig davon, ob der Lohn als Monatslohn, Stundenlohn, pauschale Entschädigung oder als Naturallohn bezahlt wird. Wenn du im Durchschnitt weniger als 8 Stunden pro Woche bei derselben Arbeitgeberin arbeitest, müssen nur Unfälle bei der Arbeit, nicht aber sogenannte Nichtberufsunfälle versichert werden. Für diese musst du dich selbst separat versichern. Wenn deine Arbeitgeberin dich widerrechtlich nicht bei einer Unfallversicherung angemeldet hat, bist du trotzdem geschützt: über die Ersatzkasse. Diese zahlt deine Unfallkosten und treibt die Ersatzprämien bei deiner Arbeitgeberin ein.
Was muss ich bei einem Jobwechsel beachten?
Wenn du einen neuen Job hast, wird vieles in der Administration von deiner neuen Arbeitgeberin organisiert. Du musst dich aber selbst um die Unfallversicherung kümmern, wenn du zwischen deinen Stellen eine Pause einlegst. Der Schutz der Unfallversicherung über deine Arbeitgeberin UVG dauert 30 Tage über das Ende eines Anstellungsverhältnisses hinaus. Diesen Schutz kannst du mit einer Abredeversicherung um maximal 6 weitere Monate verlängern. Die Abredeversicherung lohnt sich, weil du besser abgesichert bist als beim Unfallzusatz deiner Krankenkasse. Es gibt keine Kostenbeteiligung über die Franchise, du bekommst ein Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit und hast Anspruch auf eine Invaliden-, bzw. Hinterlassenenrente.
Invalidität
Wie bin ich bei Invalidität versichert?
Sowohl Angestellte als auch Selbstständige und Nichterwerbstätige haben einen Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung, wenn sie längerfristig arbeitsunfähig sind. Da das Taggeld und/oder die IV-Rente in der Regel vom steuerbaren Verdienst der Vorjahre abhängig ist, können die Leistungen tief sein. Dann musst du wahrscheinlich zusätzliche Finanzhilfen wie zum Beispiel die Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen. Während der Abklärungen und Massnahmen zur Eingliederung durch die Invalidenversicherung kann dir ein Taggeld ausbezahlt werden, um deine Lebenskosten zu decken. Der Taggeldansatz ist in der Regel vom deklarierten und definitiven Verdienst der Vorjahre abhängig. Sind keine Eingliederungsmassnahmen möglich, die deine Erwerbsfähigkeit wiederherstellen oder verbessern, kannst du Anspruch auf eine IV-Rente haben. Für die Anmeldung musst du dich bei der IV-Stelle deines Kantons melden.
Plus
Ergänzungsleistungen
Habe ich Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Ergänzungsleistungen (EL) sind Zusatzzahlungen zur AHV- und IV-Rente – nur als Rentenbezüger:in hast du einen Anspruch darauf. Sie werden ausbezahlt, wenn Rente und Vermögen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenshaltungskosten zu decken. Ob du vorher angestellt, selbstständig oder Nichterwerbstätig warst, spielt keine Rolle.
Militärdienst, Zivildienst und Zivilschutz
Wann habe ich Anrecht auf Erwerbsersatz?
Erwerbsersatz erhalten Personen, die Militärdienst, Zivilschutz, Zivildienst, Dienst beim Roten Kreuz, Leiter:innenkurse von Jugend und Sport oder Jungschützenleiter:innenkurse leisten. Bei einer Anstellung wird der Erwerbsersatz in der Regel über die Lohnzahlung abgewickelt. Bei mehreren Arbeitgebenden ist der Anspruch mit der Ausgleichskasse nach der Anmeldung zusätzlich zu koordinieren, damit alle Löhne aller Arbeitgebenden berücksichtigt werden können.
- artists take action: Erwerbsersatz
- artists take action: Militärversicherung
- Merkblatt EO
- Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
- Broschüre EO
Sozialhilfe
Kann ich mich an die Sozialhilfe wenden?
Die Sozialhilfe überbrückt oder lindert Notlagen. Sie sichert die Existenz von Bedürftigen, deren Einkommen und Vermögen für ein menschenwürdiges Dasein nicht ausreicht. Sie greift erst, wenn sich eine bedürftige Person nicht selbst helfen kann und keine Unterstützung von Dritten erhält.
Erwerbsausfall
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengelder?
Ja, wer Anstellungen aus einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag verloren hat, hat grundsätzlich Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung, unabhängig davon was die Gründe sind. Du musst in den zwei Jahren vor dem Verlust deiner Stelle mindestens 12 Monate gearbeitet haben. Die Arbeitslosengelder ersetzen 80% des durchschnittlichen Lohns. Während der Arbeitslosigkeit musst du dich aber um eine neue Stelle bemühen und dies auch belegen können. Wenn du selber gekündigt hast, wirst du für eine gewisse Zeit (sogenannte Einstelltage) keine Arbeitslosenentschädigung erhalten.
Angehörige
Elternschaftsentschädigung
Ich werde Mutter, ich werde Vater - habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Ja, sowohl Angestellte als auch Selbstständige haben Anspruch auf Elternschaftszahlungen. Als Mutter besteht ein Anspruch auf Taggelder für 98 Tage, für den anderen Elternteil auf Taggelder für 14 Tage. Mehrere Kantone haben ergänzende Mutterschaftsbeiträge eingeführt, die an bedürftige Mütter und teilweise auch an Väter von Kleinkindern ausgerichtet werden. Die Anspruchsdauer und die Bedingungen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Erkundige dich bei deiner zuständigen Ausgleichskasse.
Familienzulagen
Wer bezahlt mir die Familienzulagen, wenn ich Kinder habe?
Nachdem du den Antrag bei deiner Arbeitgeberin eingereicht hast, beantragt sie die Zulagen bei der zuständigen Familienausgleichskasse FAK. Du erhältst die Zulage danach normalerweise mit dem Lohn über die Arbeitgeberin. Bei mehreren Arbeitgebenden ist der Anspruch mit der Ausgleichskasse nach der Anmeldung zusätzlich zu koordinieren, damit alle Löhne aller Arbeitgebenden berücksichtigt werden können.
An wen werden Familienzulagen ausbezahlt, wenn beide Eltern bezugsberechtigt sind?
Immer nur an ein Elternteil. Haben mehrere Berechtigte für dasselbe Kind Anspruch auf den Bezug von Familienzulagen, bestimmt das Gesetz (Art. 7 FamZG), wer in welcher Reihenfolge berücksichtigt wird (Anpruchskonkurrenz). Das hängt beispielsweise davon ab, ob angestellt oder selbstständig, von der Lohnhöhe oder vom Wohnsitzkanton.
Alimente
Was mache ich, wenn ich die Alimente nicht bekomme?
Wenn du Anspruch auf Kinderalimente hast, aber diese gar nicht, nicht vollständig oder verspätet bezahlt werden, kannst du bei der Gemeinde eine Bevorschussung verlangen. Die Voraussetzung ist, dass es einen Rechtstitel gibt – also ein Urteil der KESB oder des Zivilgerichts oder eine gemeinsame Vereinbarung. Eine Bevorschussung ist auch von deinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängig. Und sie kann nur für die Zukunft verlangt werden. Darum ist es wichtig, dass du dich so schnell wie möglich dafür anmeldest. Die Inkassohilfe der Behörde hilft dir hingegen, ausstehende Beträge rückwirkend einzutreiben. Im Unterschied zur Bevorschussung nicht nur Kinder-, sondern auch Ehegatt:innenalimente. Bei deiner Gemeinde oder deinem Wohnsitzkanton, erfährst du, welche Stelle für dich zuständig ist.
Ich bin selbstständigerwerbend
Auf diesen Schutz musst Du achten
«Selbstständigerwerbend» werden Kulturschaffende (zu) schnell - oft schon, sobald sie die ersten Schritte in der Branche machen, weil die fixe Anstellung fehlt und sie immer wieder einzelne Aufträge erhalten. Unter Kulturschaffenden sind mehr als doppelt so viele Personen selbstständigerwerbend wie in der Gesamtwirtschaft. Eine Selbstständigkeit kann im Bereich der Sozialversicherungen problematisch sein – zur finanziellen Unsicherheit kommen oft Lücken in der Absicherung hinzu. Dazu kommt, dass es – entgegen der landläufigen Meinung – nicht einfach eine freie Wahl ist, selbstständig oder angestellt zu arbeiten. Es lohnt sich daher, die Anforderungen und Möglichkeiten genau zu prüfen.
Alter
AHV – Alters- und Hinterlassenenversicherung
Bin ich bei der Ausgleichskasse als Selbstständigerwerbende:r angemeldet?
Nicht automatisch, das ist deine eigene Aufgabe: Bist du es noch nicht, so musst du dich bei der Ausgleichskasse deines Kantons anmelden. Bei der Anmeldung muss dein geschätzter Jahresverdienst, dein Eigenkapital, sowie die Branchen, in denen du tätig sein möchtest, bereits klar sein. Ausserdem musst du nachweisen können, dass du bereits für verschiedene Auftraggebende tätig bist.
Weshalb muss ich mich als Selbstständigerwerbende:r bei der AHV anmelden?
Auf Erwerbseinkommen sind obligatorisch Sozialversicherungsbeiträge an die AHV/IV/EO/FAK zu entrichten. Der einzige Weg, diese Beiträge auf selbstständige Einkommen zu bezahlen, ist über die zuständige Ausgleichskasse. Die Pflicht, sich bei der Ausgleichskasse anzumelden und AHV Beiträge auf die erwirtschafteten Honorare einzuzahlen, besteht für Selbstständige im Haupterwerb ab dem ersten Franken, bei Selbstständigen im Nebenerwerb gilt die Pflicht erst ab CHF 2500.
Weshalb muss ich meinen Auftraggebenden eine Bestätigung meiner Selbstständigkeit vorlegen?
Auftraggebende müssen gegenüber den Behörden nachweisen können, dass die Sozialversicherungsbeiträge korrekt und vollständig bezahlt werden. Falls du das selbst übernimmst, brauchen sie dafür einen Beleg. Um eine solche Bestätigung zu erhalten, musst du bei der Ausgleichskasse als Selbstständige:r angemeldet sein. Ein Bestätigungsschreiben der Ausgleichskasse (oder Selbstständigkeitsdeklaration) kannst du via Telefon, E-Mail oder über die elektronischen Plattformen der entsprechenden Ausgleichskasse beantragen.
BVG – Pensionskasse - berufliche Vorsorge
Ist die berufliche Vorsorge als Selbstständigerwerbende:r obligatorisch?
Nein, die zweite Säule (BVG, Pensionskassen) ist nur für Angestellte und Arbeitslose obligatorisch. Die AHV-Rente allein kann aber zu tief sein, um die Lebenskosten im Alter zu decken. Daher ist es sinnvoll, sich einem freiwilligen Plan einer Pensionskasse anzuschliessen. Dies verbessert deine Altersvorsorge und bietet Versicherungsleistungen bei einem längeren Arbeitsausfall bei Krankheit, Unfall oder bei einem Todesfall für dich und deine Familie.
Private Altersvorsorge - 3a/3b
Ist die private Vorsorge obligatorisch?
Nein, aber sie kann eine sinnvolle Ergänzung sein für deine eigene Altersvorsorge und/oder Versicherungsleistungen bei Krankheit, Unfall oder bei einem Todesfall für deine eigene Familie. Die 3. Säule wird in eine gebundene (3a) und freie (3b) Vorsorge unterteilt. Bei der gebundenen Vorsorge steht dir das Geld nicht mehr frei zur Verfügung, ausser bestimmte Bedingungen sind erfüllt. Dafür wird diese Art des Sparens steuerlich bevorzugt. Bei der freien Vorsorge (3b) gibt es keine Steuerabzüge, du kannst selbst entscheiden, wie viel du einzahlen willst, und das Geld (fast) jederzeit wieder beziehen, je nach Vertrag – dafür kannst du gewisse Versicherungsleistungen (wie z.B. Invalidität oder Todesfall) abdecken.
Unfall
Muss ich eine Unfallversicherung abschliessen?
Ja, die Unfallversicherung ist auch für Selbstständige obligatorisch, sie muss aber aktiv über einen Zusatz in der Krankenkasse abgeschlossen werden. Im Unterschied zu angestellten Personen werden bei Unfällen von Selbstständigen die Franchise und der Selbstbehalt abgezogen. Und es werden nur die Heilungskosten übernommen. Verdienstausfälle hingegen können nur über eine freiwillige Unfallversicherung versichert werden.
Erwerbsausfall
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengelder?
Nein, Selbstständigerwerbende können keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung ALV einzahlen. Sie haben darum auch keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung oder andere Leistungen. Wenn du beim RAV angemeldet bist und erst jetzt in die Selbstständigkeit wechselst, kann aber deine Rahmenfrist um 2 Jahre verlängert werden.
Krankheit
Muss ich einer Krankenkasse angeschlossen sein?
Ja, die Grundversicherung der Krankenkasse ist in der Schweiz obligatorisch. In der Grundversicherung sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, dich aufzunehmen, egal, ob du Vorerkrankungen hast oder nicht. Die Versicherungspflicht gilt gemäss Freizügigkeitsabkommen auch für Grenzgänger:innen: Wer in einem Staat der EU/EFTA oder in UK lebt, aber in der Schweiz arbeitet, muss am Erwerbsort eine Krankenversicherung abschliessen – mit den angrenzenden Staaten gibt es jedoch Sondervereinbarungen. Wenn du ausschliesslich selbstständig tätig bist, musst du in deiner Krankenkasse auch die Unfallversicherung einschliessen.
Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung?
Ist das Geld knapp, kannst du beim Kanton Prämienverbilligung beantragen. Das Geld wird direkt an die Krankenkasse überwiesen und du bezahlst monatlich den Rest. Da sich die Prämien von Kanton zu Kanton, teils sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden, ist auch die Höhe, bzw. die Anforderung an eine Prämienverbilligung sehr unterschiedlich. Zum Teil wirst du vom Kanton direkt kontaktiert, wenn deine Steuererklärung einen Anspruch ergibt, in vielen Fällen aber auch nicht. Es lohnt sich, direkt nachzufragen.
Wie bin ich bei Krankheit versichert?
Die Krankenkasse deckt bei einer Krankheit die effektiven Kosten der medizinischen Versorgung (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Ein Verdienstausfall aus selbstständiger Erwerbstätigkeit kann hingegen nur über eine freiwillige Krankentaggeldversicherung versichert werden.
Muss ich eine Krankentaggeldversicherung abschliessen?
Nein, das ist nicht obligatorisch, für Selbstständige aber prüfenswert: Der Verdienstausfall bei Krankheit ist sonst nicht gedeckt. Doch Vorsicht: Taggeldversicherungen sind nicht für kurzfristige Arbeitsausfälle gedacht, sondern um den Erwerbsausfall bei längerer Krankheit abzusichern. Meist gibt es eine substanzielle Wartefrist von 30 bis 90 Tagen, bis finanzielle Leistungen greifen.
Plus
Ergänzungsleistungen
Habe ich Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Reicht die AHV und weitere Einnahmen im Pensionsalter nicht um den finanziellen Bedarf zu begleichen, bleibt die Möglichkeit, Ergänzungsleistungen (EL) zu beantragen. Ergänzungsleistungen sind Zusatzzahlungen zur AHV- und IV-Rente – nur als Rentenbezüger:in hast du einen Anspruch darauf. Sie werden ausbezahlt, wenn Rente und Vermögen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenshaltungskosten zu decken. Ob du vorher angestellt, selbstständig oder nicht erwerbstätig warst, spielt keine Rolle.
Militärdienst, Zivildienst und Zivilschutz
Wann habe ich Anrecht auf Erwerbsersatz?
Erwerbsersatz erhalten Personen, die Militärdienst, Zivilschutz, Zivildienst, Dienst beim Roten Kreuz, Leiter:innenkurse von Jugend und Sport oder Jungschützenleiter:innenkurse leisten. Bei einer Anstellung wird der Erwerbsersatz in der Regel über die Lohnzahlung abgewickelt. Wer keinen Lohn aus Anstellung erhält, bekommt das Geld direkt von der Ausgleichskasse. Im Unterschied zu Angestellten haben Selbstständige auch ein Anrecht auf eine Betriebszulage.
- artists take action: Erwerbsersatz
- artists take action: Militärversicherung
- Merkblatt Erwerbsausfallentschädigungen
- Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
- Die Erwerbsersatzordnung – Ein System einfach erklärt
Sozialhilfe
Kann ich mich an die Sozialhilfe wenden?
Wer mit seinen Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder bestehenden Vermögen die existentiellen Lebensbedürfnisse nicht mehr decken kann, hat Anrecht auf Sozialhilfe. Die Sozialhilfe überbrückt oder lindert Notlagen. Sie greift erst, wenn sich eine bedürftige Person nicht selbst helfen kann und keine Unterstützung von Dritten erhält. Auch Selbstständige haben Anspruch auf Sozialhilfe, allerdings kann die Sozialhilfe keine Geschäftskosten übernehmen. Personen, die über längere Zeit Sozialhilfe beziehen, können gezwungen werden, ihre selbstständige Tätigkeit aufzugeben, um eine unselbstständige Arbeit anzunehmen, die ihren Lebensunterhalt zu decken vermag.
Steuererklärung
Weshalb ist eine zeitnahe Einreichung der Steuererklärung bei Selbstständigerwerbenden wichtig?
Selbstständige sind verpflichtet, in ihrer Steuererklärung die Einnahmen und Ausgaben in Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit anzugeben und der Steuererklärung eine Bilanz beizulegen. Versteuert wird grundsätzlich nur der Betrag, um den die Einnahmen die Ausgaben übersteigen. Es ist empfehlenswert, die Steuererklärung zeitnah mit der Buchhaltung deiner Selbstständigkeit einzureichen. Die Steuerbehörden prüfen deine Eingabe und leiten die geprüften Einkünfte deiner Selbstständigkeit an die Ausgleichskasse weiter. Auf Grund dieser Werte wird dir die Ausgleichskasse rückwirkend die definitive Rechnung oder ein Guthaben für die effektiven Beiträge an die AHV/IV/EO/FAK zustellen. So oder so empfiehlt es sich, die Akonto-Zahlungen richtig einzuschätzen und zu überweisen, damit keine Verzugszinsen bis zur definitiven Rechnung fällig werden.
Angehörige
Elternschaftsentschädigung
Ich werde Mutter, ich werde Vater - habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Ja, sowohl Angestellte als auch Selbstständige haben Anspruch auf Elternschaftszahlungen. Als Mutter besteht ein Anspruch auf Taggelder für 98 Tage, für den anderen Elternteil auf Taggelder für 14 Tage. Mehrere Kantone haben ergänzende Mutterschaftsbeiträge eingeführt, die an bedürftige Mütter und teilweise auch an Väter von Kleinkindern ausgerichtet werden. Die Anspruchsdauer und die Bedingungen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Erkundige dich bei deiner zuständigen Ausgleichskasse.
Wer bezahlt mir die Familienzulagen, wenn ich Kinder habe?
Als Selbstständige:r musst du die Familienzulagen direkt bei den Familienausgleichskassen FAK beantragen.
Familienzulagen
An wen werden Familienzulagen ausbezahlt, wenn beide Eltern bezugsberechtigt sind?
Immer nur an ein Elternteil. Haben mehrere Berechtigte für dasselbe Kind Anspruch auf den Bezug von Familienzulagen, bestimmt das Gesetz (Art. 7 FamZG), wer in welcher Reihenfolge berücksichtigt wird (Anpruchskonkurrenz). Das hängt beispielsweise davon ab, ob angestellt oder selbstständig, von der Lohnhöhe oder vom Wohnsitzkanton.
Alimente
Was mache ich, wenn ich die Alimente nicht bekomme?
Wenn du Anspruch auf Kinderalimente hast, aber diese gar nicht, nicht vollständig oder verspätet bezahlt werden, kannst du bei der Gemeinde eine Bevorschussung verlangen. Die Voraussetzung ist, dass es einen Rechtstitel gibt – also ein Urteil der KESB oder des Zivilgerichts oder eine gemeinsame Vereinbarung. Eine Bevorschussung ist auch von deinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängig. Und sie kann nur für die Zukunft verlangt werden. Darum ist es wichtig, dass du dich so schnell wie möglich dafür anmeldest. Die Inkassohilfe der Behörde hilft dir hingegen, ausstehende Beträge rückwirkend einzutreiben. Im Unterschied zur Bevorschussung treibt sie nicht nur Kinder-, sondern auch Ehegatt:innenalimente ein. Bei deiner Gemeinde oder deinem Wohnsitzkanton, erfährst du, welche Stelle für dich zuständig ist.
Invalidität
Wie bin ich bei Invalidität versichert?
Sowohl Angestellte als auch Selbstständige und Nichterwerbstätige haben einen Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung, wenn sie längerfristig arbeitsunfähig sind. Da das Taggeld und/oder die IV-Rente in der Regel vom steuerbaren Verdienst der Vorjahre abhängig ist, sind die Leistungen für Selbstständige aber fast immer tiefer als für Angestellte. Dann musst du wahrscheinlich zusätzliche Finanzhilfen wie zum Beispiel die Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen. Während der Abklärungen und Massnahmen zur Eingliederung durch die Invalidenversicherung, kann dir ein Taggeld ausbezahlt werden, um deine Lebenskosten zu decken. Der Taggeldansatz ist in der Regel vom deklarierten und definitiven Verdienst der Vorjahre abhängig. Sind keine Eingliederungsmassnahmen möglich, die deine Erwerbsfähigkeit wiederherstellen oder verbessern, kannst du Anspruch auf eine IV-Rente haben. Für die Anmeldung musst du dich bei der IV-Stelle deines Kantons melden.
Ich habe mehrere Jobs
Auf diesen Schutz musst Du achten
Für Arbeiten als Selbstständigerwerbende gelten grundsätzlich die Inputs zum Thema «Ich bin Selbstständigerwerbende» und/oder bei mehreren Anstellungsverhältnissen die Inputs zum Thema «Ich bin angestellt». Wenn du mehrere verschiedene Anstellungen nebeneinander hast, gibt es allerdings einige Spezialitäten. Wie beispielsweise die Eintrittsschwelle bei der beruflichen Vorsorge, die bei jedem einzelnen Arbeitgebenden gezählt – aber nicht zusammengerechnet wird.
Alter
AHV – Alters- und Hinterlassenenversicherung
Bin ich für meine Anstellung bei der Ausgleichskasse angemeldet?
Ja, in den meisten Branchen muss dich deine Arbeitgeberin bei der Ausgleichskasse anmelden, wenn du dort mehr als CHF 2500 pro Jahr verdienst. Im Kulturbereich ist es strenger: Hier gilt grundsätzlich eine AHV-Pflicht ab dem ersten verdienten Franken. Damit soll der Prekarisierung der Branche entgegengewirkt werden. Du solltest aber in jeder Branche verlangen, dass deine Arbeitgeberin auch für Löhne unter der Freigrenze die AHV-Beiträge übernimmt und einbezahlt. Das kannst du sogar per Email tun. Und es lohnt sich, weil es zu einer höheren AHV-Rente führt.
Wie sehe ich, ob meine Arbeitgeberin für mich AHV-Beiträge bezahlt?
Angestellte haben grundsätzlich Anrecht auf einen Lohnausweis, auf dem die entsprechenden Abzüge (AHV/IV/EO/ALV) ausgewiesen werden müssen. Wenn du nicht sicher bist, ob deine Arbeitgeberin die Beiträge nicht nur abzieht, sondern auch tatsächlich einbezahlt, kannst du bei der Ausgleichskasse einen Kontoauszug (IK-Auszug) bestellen.
BVG – Pensionskasse - berufliche Vorsorge
Bin ich bei einer Anstellung automatisch bei einer Pensionskasse angeschlossen?
Wenn die nachfolgenden vier Bedingungen erfüllt sind, muss dich deine jeweilige Arbeitgeberin bei der Pensionskasse anmelden:
- dein Arbeitsverhältnis dauert länger als drei Monate,
- dein AHV-pflichtiger Jahreslohn beträgt mindestens CHF 22'680.00,
- du bist mindestens 18 Jahre alt und
- du wohnst und arbeitest in der Schweiz.
Hier kann problematisch sein, dass du verschiedene Arbeitgeberinnen hast: Rechnest du die Löhne zusammen, bist du vielleicht über der Entrittsschwelle, einzeln aber nicht. Darum ist keine deiner Arbeitgeberinnen verpflichtet, dich in der zweiten Säule anzumelden. Je nach Arbeitsverhältnis kannst du dich als Kulturschaffende:r auch freiwillig bei einer Pensionskasse anschliessen, wenn du nicht alle obigen Kriterien erfüllst. Oder du kannst mit einer deiner Arbeitgeberinnen vereinbaren, dass du auch den zweiten Lohn über ihre Pensionskasse versicherst.
Private Altersvorsorge - 3a/3b
Ist die private Vorsorge obligatorisch?
Nein, aber sie kann eine sinnvolle Ergänzung sein für deine eigene Altersvorsorge und/oder Versicherungsleistungen bei Krankheit, Unfall oder bei einem Todesfall für deine eigene Familie. Die 3. Säule wird in eine gebundene (3a) und freie (3b) Vorsorge unterteilt. Bei der gebundenen Vorsorge steht dir das Geld nicht mehr frei zur Verfügung, ausser bestimmte Bedingungen sind erfüllt. Dafür wird diese Art des Sparens steuerlich bevorzugt. Bei der freien Vorsorge (3b) gibt es keine Steuerabzüge, du kannst selbst entscheiden, wie viel du einzahlen willst, und das Geld (fast) jederzeit wieder beziehen, je nach Vertrag – dafür kannst du gewisse Versicherungsleistungen (wie zB Invalidität oder Todesfall) abdecken.
Krankheit
Muss ich einer Krankenkasse angeschlossen sein?
Ja, die Grundversicherung der Krankenkasse ist in der Schweiz obligatorisch. In der Grundversicherung sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, dich aufzunehmen, egal, ob du Vorerkrankungen hast oder nicht. Die Versicherungspflicht gilt gemäss Freizügigkeitsabkommen auch für Grenzgänger:innen: Wer in einem Staat der EU/EFTA oder in UK lebt, aber in der Schweiz arbeitet, muss am Erwerbsort eine Krankenversicherung abschliessen – mit den angrenzenden Staaten gibt es jedoch Sondervereinbarungen.
- artists take action: Krankheit und Unfall
- Die Krankenversicherung
- Krankenversicherung Grenzgänger:innen
Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung?
Ist das Geld knapp, kannst du beim Kanton Prämienverbilligung beantragen. In den meisten Fällen wird das Geld direkt an die Krankenkasse überwiesen und du bezahlst monatlich den Rest. Da sich die Prämien von Kanton zu Kanton, teils sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden, ist auch die Höhe, bzw. die Anforderung an eine Prämienverbilligung sehr unterschiedlich. Zum Teil wirst du vom Kanton direkt kontaktiert, wenn deine Steuererklärung einen Anspruch ergibt, in vielen Fällen aber auch nicht. Es lohnt sich, direkt nachzufragen.
Wie bin ich bei Krankheit versichert?
Die Krankenkasse deckt bei einer Krankheit die effektiven Kosten der medizinischen Versorgung (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Bist du angestellt, so hast du während der Krankheit grundsätzlich Anspruch darauf, dass dir der vertraglich vereinbarte Lohn weiterbezahlt wird.
Muss ich eine Krankentaggeldversicherung abschliessen?
Nein, diese wird durch die Arbeitgebenden abgeschlossen, damit ein Verdienstausfall bei Krankheit gedeckt ist. Arbeitgebende haben nämlich eine Lohnfortzahlungspflicht. Wenn die Krankentaggeldversicherung nicht den vollen Lohn ersetzt, muss die Lohnfortzahlung durch die Arbeitgebenden mindestens 80% des versicherten Lohns decken.
Unfall
Wie bin ich bei einem Unfall versichert?
Alle Angestellte sind gegen Berufsunfälle versichert. Gegen Nichtberufsunfälle, also Freizeit-. Haushalts-, Sport- oder Verkehrsunfälle, sind nur Angestellte versichert, die ein Durchschnittspensum von mindestens acht Stunden pro Woche bei derselben Arbeitgeberin haben. Ist das Pensum kleiner, so musst du unbedingt eine private Unfallversicherung abschliessen oder den Unfall bei deiner Krankenkasse einschliessen. Einen Berufsunfall meldest du bei der Arbeitgeberin, wo der Unfall passiert ist. Bei Nichtberufsunfall beim Arbeitsverhältnis mit der unbefristeten Arbeitgeberin, bei der Arbeitgeberin, bei der du das höchste Pensum arbeitest oder bei der Arbeitgeberin, bei dem du vor dem Unfall zuletzt tätig warst. Die Versicherung übernimmt die effektiven Kosten (medizinische Versorgung) und einen allfälligen Verdienstausfall.
Muss ich eine Unfallversicherung für den Verdienstausfall abschliessen?
Nein; Arbeitgebende müssen obligatorisch alle Personen versichern, die in einem Angestelltenverhältnis stehen, auch Minderjährige und Pensionierte, Teilzeitangestellte und Aushilfen, unabhängig vom Arbeitspensum und unabhängig davon, ob der Lohn als Monatslohn, Stundenlohn, pauschale Entschädigung oder als Naturallohn bezahlt wird. Nur wenn du im Durchschnitt weniger als 8 Stunden pro Woche bei derselben Arbeitgeberin arbeitest, müssen nur Unfälle bei der Arbeit, nicht aber sogenannte Nichtberufsunfälle versichert werden. Für diese musst du dich selbst separat versichern. Wenn deine Arbeitgeberin dich widerrechtlich nicht bei einer Unfallversicherung angemeldet hat, bist du trotzdem geschützt: über die Ersatzkasse. Diese zahlt deine Unfallkosten und treibt die Ersatzprämien bei deiner Arbeitgeberin ein.
Invalidität
Wie bin ich bei Invalidität versichert?
Sowohl Angestellte als auch Selbstständige und Nichterwerbstätige haben einen Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung, wenn sie längerfristig arbeitsunfähig sind. Da das Taggeld und/oder die IV-Rente in der Regel vom steuerbaren Verdienst der Vorjahre abhängig ist, können die Leistungen aber tief sein. Dann muss du zusätzliche Finanzhilfe wie zum Beispiel die Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen. Während der Abklärungen und Massnahmen zur Eingliederung durch die Invalidenversicherung, kann dir ein Taggeld über ausbezahlt werden, um deine Lebenskosten zu decken. Der Taggeldansatz ist in der Regel vom deklarierten und definitiven Verdienst der Vorjahre abhängig. Sind keine Eingliederungsmassnahmen möglich, die deine Erwerbsfähigkeit wiederherstellen oder verbessern, kannst du Anspruch auf eine IV-Rente haben.
Erwerbsausfall
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengelder?
Ja, wer eine Anstellung aus einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag verloren hat, hat grundsätzlich Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Wer in den zwei Jahren vor Verlust mindestens 12 Monate gearbeitet hat (sogenannte Rahmenfrist), hat grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengelder, welche 70-80% des verlorenen Lohns ersetzen. Allerdings muss die arbeitslose Person Anstrengungen unternehmen, um eine neue Stelle zu finden. Bei Berufen in der Kultur, insbesondere Musiker:in, Schauspieler:in, Artist:in, künstlerische Mitarbeitende bei Radio, Fernsehen oder Film, Filmtechniker:in, wo häufig wechselnde oder befristete Anstellungen üblich sind, gelten verkürzte Wartefristen und die ersten 60 Tage jedes befristeten Arbeitsverhältnis werden für die Berechnung der Rahmenfrist doppelt angerechnet.
Angehörige
Elternschaftsentschädigung
Ich werde Mutter, ich werde Vater - habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Ja, sowohl Angestellte als auch Selbstständige haben Anspruch auf Elternschaftszahlungen. Als Mutter besteht ein Anspruch auf Taggelder für 98 Tage, für den anderen Elternteil auf Taggelder für 14 Tage. Nachdem du den Antrag bei deiner Arbeitgeberin eingereicht hast, beantragt sie die Zulagen bei der zuständigen Familienausgleichskasse FAK. Du erhältst die Zulage danach normalerweise mit dem Lohn über die Arbeitgeberin. Bei mehreren Arbeitgebenden ist der Anspruch mit der Ausgleichskasse nach der Anmeldung zusätzlich zu koordinieren, damit alle Löhne aller Arbeitgebenden berücksichtigt werden können. Mehrere Kantone haben ergänzende Mutterschaftsbeiträge eingeführt, die an bedürftige Mütter und teilweise auch an Väter von Kleinkindern ausgerichtet werden. Die Anspruchsdauer und die Bedingungen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Erkundige dich bei deiner zuständigen Ausgleichskasse.
Familienzulagen
Wer bezahlt mir die Familienzulagen, wenn ich Kinder habe?
Nachdem du den Antrag bei deiner Arbeitgeberin eingereicht hast, beantragt sie die Zulagen bei der zuständigen Familienausgleichskasse FAK. Du erhältst die Zulage danach normalerweise mit dem Lohn über die Arbeitgeberin. Bei mehreren Arbeitgebenden ist der Anspruch mit der Ausgleichskasse nach der Anmeldung zusätzlich zu koordinieren, damit alle Löhne aller Arbeitgebenden berücksichtigt werden können.
An wen werden Familienzulagen ausbezahlt, wenn beide Eltern bezugsberechtigt sind?
Immer nur an ein Elternteil. Haben mehrere Berechtigte für dasselbe Kind Anspruch auf den Bezug von Familienzulagen, bestimmt das Gesetz (Art. 7 FamZG), wer in welcher Reihenfolge berücksichtigt wird (Anpruchskonkurrenz). Das hängt beispielsweise davon ab, ob angestellt oder selbstständig, von der Lohnhöhe oder vom Wohnsitzkanton.
Alimente
Was mache ich, wenn ich die Alimente nicht bekomme?
Wenn du Anspruch auf Kinderalimente hast, aber diese gar nicht, nicht vollständig oder verspätet bezahlt werden, kannst du bei der Gemeinde eine Bevorschussung verlangen. Die Voraussetzung ist, dass es einen Rechtstitel gibt – also ein Urteil oder eine Vereinbarung. Eine Bevorschussung ist auch von deinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängig. Und sie kann nur für die Zukunft verlangt werden. Darum ist es wichtig, dass du dich so schnell wie möglich dafür anmeldest. Die Inkassohilfe der Behörde hilft dir hingegen, ausstehende Beträge rückwirkend einzutreiben. Im Unterschied zur Bevorschussung nicht nur Kinder, sondern auch Ehegatt;innenalimente. Bei deiner Gemeinde oder deinem Wohnsitzkanton, erfährst du, welche Stelle für dich zuständig ist.
Plus
Ergänzungsleistungen
Habe ich Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Reicht die AHV und weitere Einnahmen im Pensionsalter nicht um den finanziellen Bedarf zu begleichen, bleibt die Möglichkeit, Ergänzungsleistungen (EL) zu beantragen. Ergänzungsleistungen sind Zusatzzahlungen zur AHV- und IV-Rente – nur als Rentenbezüger:in hast du einen Anspruch darauf. Sie werden ausbezahlt, wenn Rente und Vermögen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenshaltungskosten zu decken. Ob du vorher angestellt, selbstständig oder Nichterwerbstätig warst, spielt keine Rolle.
Militärdienst, Zivildienst und Zivilschutz
Wann habe ich Anrecht auf Erwerbsersatz?
Erwerbsersatz erhalten Personen, die Militärdienst, Zivilschutz, Zivildienst, Dienst beim Roten Kreuz, Leiter:innenkurse von Jugend und Sport oder Jungschützenleiter:innenkurse leisten. Bei einer Anstellung wird der Erwerbsersatz in der Regel über die Lohnzahlung abgewickelt. Bei mehreren Arbeitgebenden ist der Anspruch mit der Ausgleichskasse nach der Anmeldung zusätzlich zu koordinieren, damit alle Löhne aller Arbeitgebenden berücksichtigt werden können.
Sozialhilfe
Kann ich mich an die Sozialhilfe wenden?
Die Sozialhilfe überbrückt oder lindert Notlagen. Sie sichert die Existenz von Bedürftigen, deren Einkommen und Vermögen für ein menschenwürdiges Dasein nicht ausreicht. Sie greift erst, wenn sich eine bedürftige Person nicht selbst helfen kann und keine Unterstützung von Dritten erhält.
Gerade bei Personen, die in komplexen Arbeitssituationen mit mehreren Arbeitgebenden oder in Kombination mit selbstständiger Tätigkeit sind, kann es sein, dass trotz einer noch bestehende (Teilzeit-)stelle ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht, wenn die noch vorhandenen Löhne die Lebenskosten nicht mehr decken.
Ich bin Freelancer:in
Auf diesen Schutz musst Du achten
Die Bezeichnungen «freischaffend» oder «Freelancer:in» sind in der Schweiz keine gesetzlichen Begriffe. Sie werden nur inoffiziell verwendet. Für die Steuerämter und die AHV-Ausgleichskassen gibt es nur den Unterschied zwischen selbstständigerwerbend und angestellt (unselbstständigerwerbend).
Der Unterschied bezieht sich dabei nicht auf die arbeitstätige Person an sich, sondern immer auf die Art und Weise, wie sie im Einzelfall das Geld verdient. Und es gibt auch Mischformen: Eine Person kann an einem oder mehreren Orten angestellt und gleichzeitig für übrige Einkommen als selbstständigerwerbend anerkannt sein – die verschiedenen Tätigkeiten führen meistens zu zusätzlichem administrativem Aufwand für Freelancer:innen.
Alter
Sozialversicherungen
Worauf muss ich bei der achten?
Sobald du selbstständig bist, musst du dein korrektes Einkommen selbst bei den Sozialversicherungsbehörden melden. Diese haben den Auftrag, auf alle Erwerbseinkommen die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge in Rechnung zu stellen, egal, ob diese aus einer Anstellung oder aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit stammen. Für Einkommen aus Anstellungsverhältnissen müssen die Arbeitgebenden die Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge erledigen. Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit hingegen müssen die Selbstständigerwerbenden bei den Behörden selbst melden und die gesamten Sozialversicherungsbeiträge selbst bezahlen.
Weitere Informationen unter: «Mehrere Jobs» und «Selbstständig».
Ich arbeite illegal
Auf diesen Schutz musst Du achten
Geringfügige Einkommen unter CHF 2500 sind in den meisten Berufsbereichen nur auf Verlangen der Angestellten meldepflichtig, worauf viele verzichten. Bei Kulturschaffenden sind Arbeitsaufträge oft unter diesem Betrag. Wichtig ist zu unterscheiden ob für solche Arbeitsverhältnisse ein Anstellungsvertrag entsteht oder der Auftrag in Rechnung gestellt werden kann, was einer Selbstständigen Tätigkeit oder Freelancer Tätigkeit zugeordnet werden kann. Werden die daraus resultierenden Sozialversicherungsabzüge aus solchen Arbeitsauftragen nicht abgewickelt, kann man von illegaler Arbeit betroffen sein. Illegale Arbeit ist nicht nur verboten, sie führt auch zu Lücken bei der Absicherung gegen Risiken wie Unfall, Krankheit, Invalidität, Arbeitslosigkeit und Alter. Ausländischen Arbeitnehmenden droht bei illegaler Arbeit der Entzug der Aufenthaltsbewilligung und die Wegweisung aus der Schweiz.
Alter
AHV – Alters- und Hinterlassenenversicherung
Was ist speziell bei den AHV-Beiträgen in der Kulturbranche?
In einigen Sektoren der Kultur- und Medienbranche ist jeder Lohn AHV-pflichtig, auch wenn er weniger als 2500 Franken beträgt. AHV-Beitragszahlungen verleihen später Anspruch auf Alters- und Hinterlassenenleistungen. Wenn du immer wieder kurze Arbeitseinsätze für einen tiefen Lohn leistest, rutschst du damit durch die Maschen der Sozialversicherungen. Um dir dennoch eine ausreichende Altersvorsorge zu ermöglichen, gibt es Branchen, in denen die AHV-Beitragspflicht ab dem ersten Franken gilt. Diese Sonderregel gilt auch für Personen, die in Privathaushalten arbeiten, sowie für gewisse Bereiche in Kultur (Tanz, Theater, Orchester) und Medien (Radio, Fernsehen). Seit 1. Januar 2026 werden diese Ausnahmen auf vier weitere Kategorien von Arbeitgebenden ausgeweitet: auf Chöre, Museen, Designunternehmen sowie elektronische Medien und Printmedien. Sämtliche Löhne von punktuell in diesen Sektoren beschäftigten Personen fallen neu unter die AHV-Pflicht.
Wie kann ich kleinere Einnahmen abwickeln und illegale Arbeit verhindern?
Mit Erlass des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit wurde ein «Verfahren zur vereinfachten Abrechnung geringer Lohnvolumen» eingeführt. Wenn du bei der Ausgleichskasse mit deiner Selbstständigen Tätigkeit angemeldet bist, wickelst du solche Arbeitsaufträge mit deiner Buchhaltung ab (Rechnungen, Quittungen).
Wenn du keine selbstständige Erwerbstätigkeit ausführst, besteht die Möglichkeit, solche Arbeitsaufträge über dein Nebenverdiensteinkommen, durch die Arbeitgeberin über das vereinfachte Abrechnungsverfahren oder über eine temporäre Lohnabrechnungsfirma (wie PayrollPlus oder die Sprecherkasse) abzuwickeln.
Ich bin arbeitslos
Auf diesen Schutz musst Du achten
Wenn du arbeitslos wirst, ist dein erster Schritt die Anmeldung beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) und zwar noch während der Kündigungsfrist. Ganz wichtig ist auch, dass du alle notwendigen Unterlagen beisammen hast. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen (unterschiedliche Anstellungen und selbstständige Tätigkeit) muss du alle Lohnabrechnungen der Anstellungsverhältnisse der letzten zwei Jahren vorweisen können. Wenn du dich beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmeldest, erleichtert das die Errechnung des Anspruches deines Taggeldes. Wenn du ausschliesslich selbstständigerwerbend warst, bist du nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert und hast keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.
Erwerbsausfall
Job verloren, was tun?
Die Checkliste:
Weitere wichtige Informationen zur Anmeldung und den benötigten Dokumenten finden sich unter «Wo muss ich mich bei der Arbeitslosigkeit melden?» auf der Internetseite des Bundes.
Wie weiter, wenn alle Arbeitslosentaggelder bezogen worden sind?
Wenn du nach der Aussteuerung finanziell nicht für dich aufkommen kannst, musst du dich selbstständig um eine Notüberbrückung bemühen, sei es bei öffentlichen oder privaten Stellen und Organisationen. Häufig bleibt einzig die Sozialhilfe als letzte staatliche Unterstützung. Wenn du Beratung dazu brauchst, wende dich an deinen Berufsverband.
Alter
Ü50
Was ist das Programm für ältere Arbeitslose?
Wer über 50 Jahre alt ist, findet weniger schnell eine neue Stelle als Jüngere. Darum bietet die Arbeitslosenversicherung spezifische Unterstützung für ältere Arbeitslose an. Einerseits zielen die Massnahmen auf die Weiterbildung und Vermittlung im Arbeitsmarkt von älteren Personen. Anderseits sind es finanzielle Hilfen, um die Existenz bis zur ordentlichen Pensionierung zu sichern.
Habe ich Anspruch auf Überbrückungsleistungen?
Bis vor ein paar Jahren waren viele ältere Langzeitarbeitslose nach einer Aussteuerung auf Unterstützung der Sozialhilfe angewiesen. Deren Ziel ist aber die schnelle Eingliederung in den Arbeitsmarkt, was im Alter kaum noch möglich ist. Darum können heute Arbeitslose ab 60 Jahren einen Antrag auf Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL) stellen. Dazu müssen sie mindestens 20 Jahre bei der AHV versichert gewesen sein, in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben und beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV angemeldet bleiben. Die ÜL werden nach dem Prinzip der Ergänzungsleistungen zu AHV-/IV-Renten berechnet.
Kann ich in der Pensionskasse weiterversichert bleiben?
Angestellte, die ab dem 58. Altersjahr ihren Job verlieren, weil ihnen die Arbeitgeberin gekündigt hat, können verlangen, dass ihre Versicherungsdeckung in der Pensionskasse bestehen bleibt. Sie müssen dann aber selber die Beiträge an die Pensionskasse einzahlen.
Ich bin alt
Auf diesen Schutz musst Du achten
Die Pensionierung ist für viele Arbeitnehmende der Moment des wohlverdienten Rückzugs aus dem Berufsleben und des Geniessens des Ruhestands. Für Kulturschaffende trifft dieses Bild aber kaum zu. Mit dem Ende der Erwerbsarbeit geht die Phase finanzieller Unsicherheit einfach weiter. Wer jahrzehntelang projektbezogen gearbeitet, unregelmässig verdient und nur begrenzt in die Altersvorsorge einzahlen konnte, steht nach der Pensionierung nicht selten vor der Frage, wie der Lebensunterhalt gesichert werden kann.
Alter
AHV – Alters- und Hinterlassenenversicherung
Kann ich die AHV-Rente noch im Alter verbessern?
Seit der AHV-Reform 21 hast du als erwerbstätige Person bis fünf Jahre über das Referenzalter hinaus (Männer bis 70, Frauen je nach Jahrgang gestaffelt 69 bis 70 Jahre) das Recht zu wählen, ob für einen Verdienst bis CHF 16’800 pro Jahr AHV-Beiträge bezahlt werden sollen oder nicht. Entscheidest du dich dafür, können diese Beiträge unter Umständen einen positiven Einfluss auf die Höhe deiner Rente haben. Gerade für Kulturschaffende, die über das Referenzalter hinaus erwerbstätig bleiben, ist das eine letzte Möglichkeit, ihre Rente zu verbessern.
Flexibler Rentenbezug in der AHV
Seit 2024 ist der Zeitpunkt der Pensionierung flexibler. Du kannst deine Rente zwischen dem 63. und 70. Lebensjahr zu jedem beliebigen Moment beantragen. Du kannst auch nur einen Teil deiner Altersrente vorbeziehen oder aufschieben. Beziehst du sie früher, so wird deine Rente für die gesamte Bezugszeit gekürzt. Schiebst du sie auf, so wird sie für die ganze Bezugszeit erhöht. Du kannst sogar Vorbezug und Aufschub kombinieren, das heisst einen Prozentteil vorbeziehen und einen Prozentteil aufschieben. Du kannst ein einziges Mal den Anteil des Vorbezugs erhöhen oder den Aufschubteil senken. Das Gegenteil geht aber nicht.
BVG – Pensionskasse - berufliche Vorsorge
Arbeiten über das Pensionierungsalter hinaus – Pensionskasse
Willst du nach dem Erreichen des Referenzalters (Pensionierungsalter) weiterhin erwerbstätig bleiben, kannst du verlangen, dass deine Altersleistungen – also die Auszahlung deiner Altersrente oder deines Altersguthabens – aufgeschoben werden. Damit kannst du die Höhe deiner Rente verbessern.
Erwerbsausfall
Habe ich Anspruch auf Überbrückungsleistungen?
Arbeitslose ab 60 Jahren können einen Antrag auf Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL) stellen. Dazu müssen sie mindestens 20 Jahre bei der AHV versichert gewesen sein, in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben und beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV angemeldet bleiben. Die ÜL werden nach dem Prinzip der Ergänzungsleistungen zu AHV-/IV-Renten berechnet.
Kann ich in der Pensionskasse weiterversichert bleiben?
Angestellte, die ab dem 58. Altersjahr ihren Job verlieren, weil ihnen die Arbeitgeberin gekündigt hat, können verlangen, dass ihre Versicherungsdeckung in der Pensionskasse bestehen bleibt.
Plus
Ergänzungsleistungen
Habe ich Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Reicht die AHV und weitere Einnahmen im Pensionsalter nicht, um den finanziellen Bedarf zu begleichen, bleibt die Möglichkeit, Ergänzungsleistungen (EL) zu beantragen. Ergänzungsleistungen sind Zusatzzahlungen zur AHV- und IV-Rente – nur als Rentner:in hast du einen Anspruch darauf. Sie werden ausbezahlt, wenn Rente und Vermögen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenshaltungskosten zu decken. Ob du vorher angestellt, selbstständig oder Nichterwerbstätig warst, spielt keine Rolle.
Ich bin in Ausbildung
Auf diesen Schutz musst Du achten
Auch wenn du studierst oder in der Lehre bist, musst du Sozialversicherungsbeiträge bezahlen und dich gegen Krankheit und Unfall versichern. Wenn du neben deiner Ausbildung arbeitest, kann dieser Betrag erheblich tiefer sein, als wenn du Nichterwerbstätig bist.
Alter
AHV – Alters- und Hinterlassenenversicherung
Bin ich bei der Ausgleichskasse angemeldet?
Nichterwerbstätige und Studierende müssen jedes Jahr den Mindestbeitrag entrichten. Wenn du daneben erwerbstätig bist und schon an AHV-Beiträge bezahlst, kannst du diese vom Mindestbeitrag abziehen lassen und nur die Differenz einzahlen. Du musst dich aber selbst um diese Einzahlung kümmern. Dazu musst du einen Fragebogen ausfüllen. Wenn dir deine Ausbildungsstätte diesen Fragebogen nicht automatisch zugeschickt hat, findest du ihn bei deiner kantonalen SVA. Zahlst du den AHV-Mindestbeitrag nicht jedes Jahr ein, entsteht eine Vorsorgelücke, die zu einer späteren Kürzung der AHV- oder IV-Rente führen wird.
Wenn du nicht erwerbstätig bist oder studierst und älter bist als 25 Jahre, richtet sich die Berechnung der AHV-Beiträge nach deinem Vermögen und können höher sein als der übliche Mindestbetrag. Für die Berechnung musst du dich an deine Ausgleichskasse wenden.
BVG – Pensionskasse - berufliche Vorsorge
Kann ich mich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen?
Arbeitest du neben dem Studium und verdienst du bei einer einzigen Arbeitgeberin mehr als CHF 22 680 im Jahr? Dann muss sie dich obligatorisch bei der Pensionskasse anmelden. Wenn es weniger ist, dann kannst dich allenfalls freiwillig anschliessen.
Private Altersvorsorge - 3a/3b
Kann ich eine private Vorsorge abschliessen?
Auch Studierenden stehen die Möglichkeiten der 3. Säule offen, wenn sie gewisse Bedingungen erfüllen. Die Säule 3a ist eine steuerbegünstigte, gebundene Altersvorsorge, die nur für Personen mit AHV-pflichtigem Erwerbseinkommen offensteht und nicht für jederzeit verfügbares Geld gedacht ist. Die Säule 3b hingegen ist eine flexible, ungebundene Vorsorge ohne staatliche Förderungen, in die jeder einzahlen kann, ohne maximale Höchstbeträge oder Einschränkungen bei der Verfügbarkeit des Geldes.
Krankheit
Muss ich einer Krankenkasse angeschlossen sein?
Ja, die Grundversicherung der Krankenkasse ist in der Schweiz obligatorisch. Ausländische Studierende, die sich nur für die Dauer der Ausbildung in der Schweiz aufhalten, können eine Befreiung dieser Pflicht beantragen, sofern sie gleichwertig versichert sind. Die Gleichwertigkeit hängt vom Wohnsitzland ab.
- artists take action: Krankenkasse
- Obligatorische Krankenversicherung
- Krankenversicherung ausländische Studierende
Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung?
Ist das Geld knapp, kannst du beim Kanton Prämienverbilligung beantragen. Das Geld wird direkt an die Krankenkasse überwiesen und du bezahlst monatlich den Rest. Da sich die Prämien von Kanton zu Kanton, teils sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden, ist auch die Höhe, bzw. die Anforderung an eine Prämienverbilligung sehr unterschiedlich. Zum Teil wirst du vom Kanton direkt kontaktiert, wenn deine Steuererklärung einen Anspruch ergibt, in vielen Fällen aber auch nicht. Es lohnt sich, direkt nachzufragen. Je nachdem müssen deine Eltern das Gesuch für Prämienverbilligung stellen, nämlich dann, wenn du noch einen Anspruch auf Unterhalt hast, weil du in der Erstausbildung bist (Volljährigenunterhalt).
Wie bin ich bei Krankheit versichert?
Die Krankenkasse deckt bei einer Krankheit die effektiven Kosten der medizinischen Versorgung (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Bist du angestellt, so hast du während der Krankheit grundsätzlich Anspruch darauf, dass dir der vertraglich vereinbarte Lohn weiterbezahlt wird. Ein Verdienstausfall aus selbstständiger Erwerbstätigkeit kann hingegen nur über eine freiwillige Krankentaggeldversicherung versichert werden.
Unfall
Muss ich eine Unfallversicherung abschliessen?
Ja, in der Schweiz sind nicht-erwerbstätige Studierende nicht der obligatorischen Unfallversicherung nach UVG unterstellt, deshalb musst du dich im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung über die Krankenkasse gegen Unfälle versichern. Wenn du jedoch mehr als acht Stunden pro Woche in einer Anstellung arbeitest, bist du obligatorisch über deine Arbeitgeberin auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.
Invalidität
Wie bin ich bei Invalidität versichert?
Sowohl angestellte als auch nichterwerbstätige Studierende haben einen Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung, wenn sie längerfristig arbeitsunfähig sind. Da das Taggeld und/oder die IV-Rente in der Regel vom steuerbaren Verdienst der Vorjahre abhängig ist, können die Leistungen aber tief sein und es müssen zusätzliche Finanzhilfen wie zum Beispiel die Ergänzungsleistungen in Anspruch genommen werden. Während der Abklärungen und Massnahmen zur Eingliederung durch die Invalidenversicherung, kann dir ein Taggeld ausbezahlt werden, um deine Lebenskosten zu decken. Der Taggeldansatz ist in der Regel vom deklarierten und definitiven Verdienst der Vorjahre abhängig. Sind keine Eingliederungsmassnahmen möglich, die deine Erwerbsfähigkeit wiederherstellen oder verbessern, kannst du Anspruch auf eine IV-Rente haben.
Ausländische Studierende, die ihren Wohnsitz nicht in die Schweiz verlegt haben, müssen keine AHV/IV/EO-Beiträge bezahlen, haben aber umkehrt auch keinen Anspruch auf Leistungen.
Erwerbsausfall
Muss ich Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlen?
Nein, nicht erwerbstätige Studierende sind beitragsbefreit. Bist du aber neben dem Studium bei einer Arbeitgeberin angestellt, dann wird die Arbeitslosenversicherung von diesem Lohn abgezogen.
Angehörige
Elternschaftsentschädigung
Ich werde Mutter, ich werde Vater - habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Nur Studierende mit Erwerbseinkommen oder beim RAV angemeldete Studierende haben Anspruch auf Zahlungen für Elternschaft. Mehrere Kantone haben ergänzende Mutterschaftsbeiträge eingeführt, die an bedürftige Mütter und teilweise auch an Väter von Kleinkindern ausgerichtet werden. Die Anspruchsdauer und die Bedingungen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Erkundige dich bei deiner zuständigen Ausgleichskasse.
Familienzulagen
Wer bezahlt mir die Familienzulagen, wenn ich Kinder habe?
Familienzulagen werden nur auf Antrag ausbezahlt. Auch Nichterwerbstätige haben einen Anspruch darauf. Du musst du die Familienzulagen direkt bei den Familienausgleichskassen FAK beantragen.
An wen werden Familienzulagen ausbezahlt, wenn beide Eltern bezugsberechtigt sind?
Immer nur an ein Elternteil. Haben mehrere Berechtigte für dasselbe Kind Anspruch auf den Bezug von Familienzulagen, bestimmt das Gesetz (Art. 7 FamZG), wer in welcher Reihenfolge berücksichtigt wird (Anpruchskonkurrenz). Das hängt beispielsweise davon ab, ob angestellt oder selbstständig, von der Lohnhöhe oder vom Wohnsitzkanton.
Alimente
Was mache ich, wenn ich die Alimente nicht bekomme?
Wenn du Anspruch auf Kinderalimente hast, aber diese gar nicht, nicht vollständig oder verspätet bezahlt werden, kannst du bei der Gemeinde eine Bevorschussung verlangen. Die Voraussetzung ist, dass es einen Rechtstitel gibt – also ein Urteil oder eine Vereinbarung. Eine Bevorschussung ist auch von deinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängig. Und sie kann nur für die Zukunft verlangt werden. Darum ist es wichtig, dass du dich so schnell wie möglich dafür anmeldest. Die Inkassohilfe der Behörde hilft dir hingegen, ausstehende Beträge rückwirkend einzutreiben. Im Unterschied zur Bevorschussung nicht nur Kinder, sondern auch Ehegatt;innenalimente. Bei deiner Gemeinde oder deinem Wohnsitzkanton, erfährst du, welche Stelle für dich zuständig ist.
Plus
Militärdienst, Zivildienst und Zivilschutz
Wann habe ich Anrecht auf Erwerbsersatz?
Erwerbsersatz erhalten Personen, die Militärdienst, Zivilschutz, Zivildienst, Dienst beim Roten Kreuz, Leiter:innenkurse von Jugend und Sport oder Jungschützenleiter:innenkurse leisten. Bei einer Anstellung wird der Erwerbsersatz in der Regel über die Lohnzahlung abgewickelt. Bei mehreren Arbeitgebenden ist der Anspruch mit der Ausgleichskasse nach der Anmeldung zusätzlich zu koordinieren, damit alle Löhne aller Arbeitgebenden berücksichtigt werden können. Wer keinen Lohn erhält, bekommt das Geld direkt von der Ausgleichskasse.
- artists take action: Erwerbsersatz
- artists take action: Militärversicherung
- Merkblatt EO
- Bundesamt für Sozialversicherungen
- Broschüre EO
Sozialhilfe
Kann ich mich an die Sozialhilfe wenden?
Wer die existentiellen Lebensbedürfnisse nicht decken kann, hat Anrecht auf Sozialhilfe. Die Sozialhilfe überbrückt oder lindert Notlagen. Sie sichert die Existenz von Bedürftigen, deren Einkommen und Vermögen für ein menschenwürdiges Dasein nicht ausreicht. Sie greift erst, wenn sich eine bedürftige Person nicht selbst helfen kann und keine Unterstützung von Dritten erhält. Auch Studierende haben Anspruch auf Sozialhilfe, allerdings kommt sie erst zum Zug, wenn deine Eltern keinen Unterhalt zahlen können oder müssen und wenn du keine Stipendien oder Studiendarlehen bekommst.
Ich gehe ins Ausland / Ich bin im Ausland
Auf diesen Schutz musst Du achten
Engagements, Gastspiele, und Projekte im Ausland sind in der Kultur längst selbstverständlich. Wer als Kulturschaffende:r über Landesgrenzen hinweg arbeitet, bewegt sich aber auch zwischen unterschiedlichen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen. Und das wirft die komplexe Frage auf, welches nationale Sozialversicherungssystem jeweils anwendbar ist. Ob eine Person in der Schweiz oder im Ausland versichert ist, hängt vom Ort ihrer Erwerbstätigkeit, ihrem Wohnort und ihrer Nationalität ab. Diese drei Kriterien werden unterschiedlich gehandhabt. Es hängt von den Abkommen im Bereich der Sozialversicherungen ab, welche die Schweiz mit dem betreffenden Staat abgeschlossen hat.
Was bedeutet «Wohnsitz im Ausland»?
Der Wohnsitz einer Person befindet sich an dem Ort, wo sie sich «mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält». Der einmal begründete Wohnsitz einer Person bleibt bis zum Erwerb eines neuen Wohnsitzes bestehen. Nach Schweizer Recht – im Unterschied zur EU – kann niemand an mehreren Orten gleichzeitig den Wohnsitz haben. Bei längeren Auslandaufenthalten muss man sich daher bei der Einwohnerkontrolle am Schweizer Wohnsitz abmelden.
Alter
AHV – Alters- und Hinterlassenenversicherung
Bin ich weiterhin bei der AHV versichert?
Staatsangehörige der Schweiz und der EU-/EFTA-Staaten, die ausserhalb der EU und EFTA Wohnsitz nehmen, können auf Antrag freiwillig bei der Schweizer AHV versichert bleiben. Voraussetzung ist, dass sie die letzten 5 Jahre ununterbrochen in der AHV versichert waren und dass sie ihren Antrag innert Jahresfrist nach Verlassen der Schweiz stellen. Dies ist sehr empfehlenswert, wenn ein Rückkehr in die Schweiz wahrscheinlich scheint.
BVG Pensionskasse - berufliche Vorsorge
Was passiert mit meinem Pensionskassenguthaben?
Wenn du deine Stelle in der Schweiz aufgibst, wird dein Altersguthaben aus der Pensionskasse an eine Versicherung (Freizügigkeitspolice) oder eine Bank (Freizügigkeitskonto) überwiesen. Verlässt du die Schweiz definitiv, kannst du dir das Altersguthaben auch vorzeitig auszahlen lassen, ausser du ziehst in einen EU/EFTA-Staat. Dann musst du dein Guthaben ebenfalls auf einem Freizügigkeitskonto aufbewahren. Dies gilt aber nur für den sogenannten obligatorischen Teil des Vorsorgeguthabens. Gibt es einen überobligatorischen Teil oder freiwillig angesparte Gelder, kannst du sie weiterhin bar beziehen. Wenn du nur temporär ins Ausland gehst, kannst du oft in deiner Pensionskasse bleiben und freiwillig die Beiträge weiterbezahlen oder deine Vorsorge bei der Stiftung Auffangeinrichtung weiterführen. Generell ist die freiwillige Versicherung aber auf Personen beschränkt, die auch in der freiwilligen AHV/IV sind.
Plus
Entsendung
Was ist das?
Für Personen, die in der Schweiz angestellt sind und in der EU arbeiten oder umgekehrt (Entsendung) gilt die Personenfreizügigkeit (FZA). Sie bleiben in jenem Land versichert, in dem sie angestellt sind und schulden dem Einsatzstaat keine Sozialversicherungsbeiträge. Auch mit einigen Ländern ausserhalb der EU pflegt die Schweiz bilaterale Sozialversicherungsabkommen. Entsendungen sind der Ausgleichskasse anzumelden, durch die Arbeitgeberin oder die Selbstständigen.
Krankheit
Muss ich einer Krankenkasse angeschlossen sein?
Sobald du den Wohnsitz in einen anderen Staat verlegst, bist du grundsätzlich nicht mehr dem Schweizer Sozialversicherungssystem unterstellt und entsprechend auch nicht mehr in der Krankenkasse versichert.
Unfall
Muss ich eine Unfallversicherung abschliessen?
Sobald du den Wohnsitz in einen anderen Staat verlegst, bist du grundsätzlich nicht mehr dem Schweizer Sozialversicherungssystem unterstellt und entsprechend auch nicht mehr gegen Unfall versichert. 30 Tage nach dem Aufgeben deiner letzten Stelle in der Schweiz verlierst du den Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle. Du kannst ihn mit einer sogenannten Abredeversicherung bei deiner Versicherung verlängern. Bist du Nichterwerbstätig, wenn du dich ins Ausland abmeldest, musst du deine Unfallversicherung selbst mit einer Kranken- oder Reiseversicherung abdecken. In EU/EFTA-Staaten bist du als Arbeitnehmende:r nach den Bestimmungen des Landes unfallversichert, in dem sie du arbeitest. Personen, die in mehreren Ländern arbeiten, sind grundsätzlich nach den Vorschriften des Staates versichert, in dem sie wohnen.
Erwerbsausfall
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengelder?
Um Schweizer Arbeitslosenentschädigung zu erhalten, musst du deinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Wer angestellt ist und arbeitslos wird, ist grundsätzlich im Wohnsitzland gegen Arbeitslosigkeit versichert.
Angehörige
Elternschaftsentschädigung
Ich werde Mutter, ich werde Vater - habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Ja, wenn du einen Anspruch auf Elternschaftszahlungen hast, wird er dir auch ins Ausland ausbezahlt, sofern du erst nach der Geburt des Kindes ins Ausland ziehst. Als Mutter besteht ein Anspruch auf Taggelder für 98 Tage, für den anderen Elternteil auf Taggelder für 14 Tage.
Ich brauche eine Pause
Auf diesen Schutz musst Du achten
Es gibt viele Gründe, um eine berufliche Pause einlegen zu wollen. Vielleicht planst du eine Reise, du hast Familienzuwachs bekommen oder es geht dir gesundheitlich nicht gut. Wenn du kein Einkommen erzielst, hat das aber auch Folgen für die Sozialversicherungen.
Alter
AHV – Alters- und Hinterlassenenversicherung
Wie kann ich AHV-Lücken vermeiden?
Du musst unbedingt verhindern, dass durch deine Auszeit eine Lücke in der Vorsorge entsteht, so dass deine Rente nicht gekürzt wird. Bist du längere Zeit nicht erwerbstätig, musst du den Mindestbeitrag einzahlen. Dazu musst du dich selbst bei der Ausgleichskasse deines Wohnkantons anmelden. Bist du verheiratet und bleibt dein:e Ehegatt:in während deiner Auszeit erwerbstätig und zahlt mehr als den doppelten Mindestbeitrag ein, musst du keine eigenen Beiträge einzahlen.
BVG – Pensionskasse - berufliche Vorsorge
Was passiert mit meiner Pensionskasse?
Hier musst du das Reglement deiner Pensionskasse studieren. Es kann sein, dass sowohl du als auch deine Arbeitgeberin weiter einzahlen können, und damit der Schutz bei Tod und Invalidität bestehen bleibt. Es kann auch sein, dass du beide Anteile übernehmen kannst. Es gibt aber auch Pensionskassen, die gar keine Weiterversicherung erlauben. Dann erlischt die Vorsorge nach einem Monat. Über die Stiftung Auffangeinrichtung kannst du dich freiwillig versichern, wenn du die Bedingungen erfüllst.
Private Altersvorsorge - 3a/3b
Was ist mit meiner privaten Altersvorsorge, der Säule 3a/3b?
Grundsätzlich darfst du nur in die 3. Säule einzahlen, wenn du auch ein AHV-pflichtiges Einkommen hast. Arbeitest du also ein ganzes Kalenderjahr nicht, so ist das nicht möglich. Ein Vertrag kann aber weiterlaufen, auch wenn du nicht einzahlst. Sobald du wieder Geld verdienst, nimmst du auch die Zahlungen wieder auf. Anders ist es, wenn du eine 3a-Versicherungspolice abgeschlossen hast, dann musst du die vereinbarte Jahresprämie einzahlen. Alle Details siehst du in deinem Vertrag. Je nachdem musst du auch einen längeren Auslandsaufenthalt melden. Bei der Säule 3b gibt es keine Einschränkungen.
Unfall
Bin ich gegen Unfall versichert?
Warst du vor deiner Auszeit mehr als 8 Stunden in der Woche angestellt und damit auch gegen Nichtberufsunfälle versichert, so kannst du bei der Unfallversicherung deines Arbeitgebers eine Abredeversicherung abschliessen. Damit kannst du deinen Versicherungsschutz um maximal 6 weitere Monate verlängern. 30 Tage nach der letzten Lohnanspruch bleibst du so oder so versichert. Die Abredeversicherung lohnt sich, weil du besser abgesichert bist als beim Unfallzusatz deiner Krankenkasse. Es gibt keine Kostenbeteiligung über die Franchise, du bekommst ein Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit und hast Anspruch auf eine Invaliden- bzw. Hinterlassenenrente.
Krankheit
Muss ich eine Krankenkasse haben?
Die obligatorische Krankenkasse musst du weiterbezahlen, wenn du in der Schweiz wohnhaft bleibst. Bist du auf Reisen, überprüf was die Krankenkasse im Ausland übernimmt und schliess allenfalls eine Zusatzversicherung ab. Und wenn du dich aus der Schweiz abmeldest, musst du dich am neuen Wohnsitz um eine Krankenversicherung kümmern. In den Freizügigkeits- und Sozialversicherungsabkommen gibt es gewisse Ausnahmen (beispielsweise für Renter:innen und Entsandte). Weiter kann dir deine Krankenkasse eine Weiterführung anbieten. Das ist dann aber ein privatrechtlicher Vertrag, der nichts mehr mit dem Schweizer Krankenkassenobligatorium zu tun hat.
Plus
Finanzen
Was muss ich bei der Finanzierung meiner Auszeit beachten?
Wenn du während deiner Auszeit nur vom Ersparten leben willst, musst du präzise budgetieren. Und zwar nicht nur für die Auszeit selbst, sondern vor allem auch für deine Rückkehr. Du kannst nicht davon ausgehen, dass du sofort wieder Aufträge, eine Stelle und vor allem wieder Geld auf dem Konto hast, wenn deine Auszeit zu Ende ist. Du solltest noch ein paar Monate länger vom Ersparten leben können.
Erwerbsausfall
Kann ich während der Arbeitslosigkeit eine Auszeit nehmen?
Nein, während du beim RAV angemeldet bist, kannst du dir keine Auszeit nehmen. Du kannst dich zwar abmelden und auf dein Taggeld verzichten, aber du musst dir vorher sicher sein, was diese Auszeit für deine Rahmenfrist bedeutet. Wenn dein Einkommen deswegen neu berechnet wird, dann wird das Taggeld massiv sinken. Ausserdem wirst bei einer erneuten Anmeldung belegen müssen, dass du auch während deiner Pause Stellen gesucht hast. Du hast aber nach 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit Anspruch auf eine Woche Ferien (kontrollfreie Zeit) während dessen du keine Arbeitsbemühungen unternehmen und nicht vermittlungsfähig sein musst. Du kannst die 5 kontrollfreien Tage auch aufsparen, nach 120 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit zwei Wochen Pause zu beziehen. Die Ferien musst du 2 Wochen im Voraus beim RAV anmelden.