Erwerbs- und Unternehmensformen

Kulturgelder und Steuerpflicht

In der Schweiz müssen grundsätzlich alle Einkünfte versteuert werden. Das bedeutet, dass alle Personen, die irgendeine Art von Einkommen vorweisen können und nicht quellenbesteuert sind, auch eine Steuererklärung ausfüllen müssen. Dies gilt natürlich auch für Kulturschaffende. Wer keine Steuererklärung ausfüllt, riskiert eine Veranlagung durch die Steuerbehörden und damit in der Regel deutlich höhere Steuern.

Die Steuern werden auf drei Ebenen eingezogen: beim Bund (direkte Bundessteuer), beim Kanton und bei der Gemeinde. Dafür braucht es aber nur eine einzige Steuererklärung, die bei der Gemeinde einzureichen ist.

Merkblatt Steuern Stand März 2026