Sozialversicherungen verstehen

Soziale Sicherheit – was ist das?

Sozialversicherungen – Grundlage der sozialen Sicherheit

Alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen ein menschenwürdiges Leben führen können, indem ihre finanzielle Existenz gesichert ist und ihre grundlegenden Bedürfnisse gedeckt sind.

Schutz im Lebensalltag

Die grundlegenden Bedürfnisse, die die soziale Sicherheit abdeckt, sind:

  • Wohnen
  • Ernährung
  • Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung

Die ideellen Ziele der sozialen Sicherheit gehen über die grundlegenden Bedürfnisse hinaus: Alle Menschen sollen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, Zugang zu Arbeit und Bildung haben und genügend Freizeit zur Erholung finden.

Soziale Sicherheit ist also der Schutz vor finanziellen und sozialen Risiken.

Engmaschiges System für finanziellen Schutz

Ist es einer Person aus gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, für sich selbst aufzukommen, so springen die Sozialversicherungen ein. Dafür sorgt ein Gefüge aus obligatorischen und freiwilligen Versicherungen durch öffentliche und private Organisationen. Ihr Zusammenspiel bildet das Sozialversicherungssystem.

Das Sozialversicherungssystem bietet Schutz, indem es für die Kosten bei Unfall und Krankheit aufkommt, Arbeitslose unterstützt, Leistungen bei Mutterschaft und für Familien vorsieht, für die finanzielle Sicherheit bei Invalidität sorgt, für den Lebensunterhalt im Alter vorsorgt und Personen versichert, die für den Staat Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz leisten.

Das System berücksichtigt nicht nur die einzelne Person selbst, sondern auch das familiäre Umfeld, insbesondere die Angehörigen wie Ehepartner:in und Kinder. Allerdings nimmt es auf Konkubinatspaare nur bedingt Rücksicht: Wer bloss eine eheähnliche Gemeinschaft bildet und als Paar nicht verheiratet ist oder nicht in standesamtlich eingetragener Partnerschaft lebt, hat nicht dieselben Rechte wie verheiratete Paare.

Sicherheit durch Eigenverantwortung und Solidarität

Soziale Sicherheit funktioniert nach zwei Prinzipien: Vorsorge für sich selbst und Vorsorge für die anderen. Zuoberst steht die Eigenverantwortung: Jede Person kommt für sich und ihre Angehörigen selbst auf.

In zweiter Linie setzt soziale Sicherheit auf eine staatlich durchgesetzte Solidarität, damit auch jene Personen ein menschenwürdiges Leben führen können, die nicht für sich selbst aufkommen können oder deren Erwerbseinkommen aus gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Gründen wegbricht.

Illegale Arbeit umgeht den Schutz in den Sozialversicherungen

In der Schweiz werden die Leistungen grundsätzlich durch Beiträge aus dem Erwerbseinkommen finanziert. Das heisst, alle Personen, die erwerbstätig sind, tragen zur Finanzierung der Sozialversicherungen bei.

Da die Erwerbseinkommen aller Erwerbstätigen abgabepflichtig sind, werden sie staatlich erfasst. Für Angestellte sind hierfür die Arbeitgeber:innen verantwortlich. Selbstständigerwerbende müssen ihr Erwerbseinkommen selbst melden. Wer Erwerbseinkommen bei der Steuer oder der AHV-Ausgleichskasse nicht angibt, macht sich wegen illegaler Arbeit strafbar und schwächt die eigene soziale Absicherung.

Unterscheidung zwischen Risikovorsorge und Altersvorsorge

Die Sozialversicherungen unterscheiden zwischen Risikovorsorge und Altersvorsorge.

Zur Risikovorsorge zählt der Schutz vor den Kosten, die bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall, Invalidität und Todesfall anfallen. Es geht um die Finanzierung von Heilungskosten und um die Kompensation bei Ausfall des Erwerbseinkommens, das unverschuldet nicht mehr verdient werden kann.

Sozialversicherungen unterstützen auch Massnahmen zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben, zum Beispiel mit Umschulungen, Bewerbungshilfen oder Hilfsmitteln am Arbeitsplatz. Sie leisten Kinder- und Ausbildungszulagen, Erwerbsersatz bei Mutterschaft, Zuschüsse bei der Betreuung von Angehörigen und anderem. Sie schützen jene Personen, die Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz leisten, vor den Kostenfolgen bei Krankheit oder Unfall und bezahlen Taggelder für geleistete Diensttage.

Mit der Altersvorsorge wird Geld angespart, das im Alter den Existenzbedarf und die Lebenshaltungskosten decken soll.

Sachleistungen und Geldleistungen

Die Sozialversicherungen unterscheiden zwischen Sachleistungen und Geldleistungen.

Als Sachleistungen werden jene Entschädigungen bezeichnet, die bei Krankheit und Unfall für die Heilung bezahlt werden. Dazu zählen medizinische Leistungen sowie auch Hilfsmittel und Dienstleistungen zur Bewältigung des privaten und beruflichen Alltags.

Geldleistungen sind ein Ersatz für das Erwerbseinkommen, das bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall, Invalidität oder im Alter wegfällt. Es handelt sich insbesondere um Taggelder, Renten, Ergänzungsleistungen, Integritätsentschädigungen und Hilflosenentschädigungen.

Was sind Vorsorgelücken?

Von Vorsorgelücken wird gesprochen, wenn eine Person nicht jene Vorsorge erreicht, die sie aufgrund ihres Erwerbseinkommens haben könnte. Sie entstehen durch fehlende Beitragsjahre in der ersten Säule (AHV) und fehlende berufliche Vorsorge. Die häufigsten Ursachen für Vorsorgelücken sind

  • Teilzeitanstellungen
  • Illegale Arbeit
  • Zahlungsversäumnisse
  • Auslandaufenthalte
  • Ausbildungen
  • Tiefe Einkommen (Schwelleneffekt)
  • Schwankende Einkommen

Insbesondere in der Kulturbranche liegt es in der Eigenverantwortung der meisten Erwerbstätigen, sich selbst um eine angemessene Risiko- und Altersvorsorge zu bemühen.

Wo liegen die Herausforderungen im Kulturbereich?

Tiefe und zersplitterte Erwerbseinkommen führen zu Vorsorgelücken

Erwerbseinkommen von Kulturschaffenden sind unterdurchschnittlich

Eine Einkommensstudie von Suisseculture Sociale aus dem Jahr 2021 besagt, dass 60 Prozent der Kulturschaffenden in der Schweiz CHF 40 000 oder weniger pro Jahr verdienen, also rund CHF 3300 pro Monat. Hierin sind alle Erwerbseinkommen miteingerechnet: alle Einnahmen aus Jobs und Nebenjobs im nichtkulturellen Sektor ebenso wie Einnahmen aus Kulturförderbeiträgen usw.

Der Einkommensdurchschnitt der erwerbstätigen Bevölkerung in der Schweiz ist rund doppelt so hoch wie jener von Kulturschaffenden. Gemäss Bundesamt für Statistik liegt das durchschnittliche Erwerbseinkommen bei CHF 80 000 pro Jahr (Median), also rund CHF 6700 pro Monat.

Bei Berücksichtigung der Geschlechter liegt der Median bei den Männern bei CHF 7000 und bei den Frauen bei CHF 6200 pro Monat. Zudem bestehen grosse Einkommensunterschiede je nach Berufsbranche und Wohnort.

Sozialversicherungssystem ist nicht auf den Kulturbereich ausgerichtet

Standard wird belohnt, unübliche Arbeitsweisen werden benachteiligt

Je «normaler» das Geld verdient wird, desto höher ist die soziale Sicherheit. Das Schweizer Sozialversicherungssystem ist auf Personen mit einem hohen Beschäftigungsgrad ausgerichtet. Das heisst, je mehr Geld eine Person durch Erwerbsarbeit verdient, desto besser ist ihr Schutz.

Optimalen Schutz geniessen Angestellte mit einem hohen Arbeitspensum und gleichzeitig hohem Lohn, der sich aus einer einzigen Anstellung ergibt, sich also nicht auf verschiedene Jobs verteilt. Ein hohes Arbeitspensum im Tieflohnsektor jedoch bietet nicht automatisch guten Schutz.

Schwelleneffekte schaffen Hürden

Bei den meisten Sozialversicherungen muss das verdiente Erwerbseinkommen – bei Angestellten der Lohn, bei Selbstständigerwerbenden der Reingewinn – eine bestimmte Höhe erreichen, damit ein obligatorischer Versicherungsschutz besteht.

Diese Einkommensschwelle gilt für jeden einzelnen Job und wird nicht am gesamten Erwerbseinkommen von Mehrfachbeschäftigten gemessen. Besonders problematisch sind die Schwelleneffekte in der ersten Säule (AHV und IV) und in der zweiten Säule (Pensionskasse, berufliche Vorsorge).

Warum ist die berufliche Vorsorge entscheidend?

Die erste Säule aus Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV, Invalidenversicherung IV und Ergänzungsleistungen EL beim Bezug einer Rente aus der AHV oder IV soll den Existenzbedarf sichern.

Die zweite Säule, also die berufliche Vorsorge über Pensionskassen, dient der Beibehaltung des Lebensstandards. Im Alter decken beide Säulen zusammen im Idealfall mindestens 60 Prozent des früheren Erwerbseinkommens.

Vorsorge baut auf Kombination von erster, zweiter Säule und dritter Säule

Die zweite Säule soll Pensionierten, Invaliden und Hinterlassenen (Verwitwete und Waisen) zusammen mit der Rente der AHV nicht nur das Existenzminimum sichern, sondern den gewohnten Lebensstandard ermöglichen. Der Fokus liegt bei der zweiten Säule also in der Ergänzung des Existenzminimums.

Renten aus erster Säule sind plafoniert

Die Renten aus der ersten Säule sind plafoniert: Selbst hohe Erwerbseinkommen sind in der ersten Säule nur bis zum Existenzminimum gedeckt. Wer viel Geld verdient, erhält aus der ersten Säule nicht wesentlich mehr Rente als eine Person, die nur wenig verdient.

Wer zum Beispiel kein oder ein sehr geringfügiges Erwerbseinkommen hat, aber den AHV-Mindestbeitrag lückenlos jedes Jahr einbezahlt, erhält dennoch eine AHV-Minimalrente von monatlich CHF 1260. Wer ein monatliches AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen von CHF 7560 oder mehr erwirtschaftet, erhält nicht das Mehrfache, sondern das Doppelte des Minimalbetrags, nämlich CHF 2520 pro Monat. Das ist das Solidaritätsprinzip: Beiträge auf hohe Erwerbseinkommen finanzieren die Renten für tiefe Erwerbseinkommen mit.

Kulturschaffenden fehlt die zweite Säule

Einkommensstudien im Kulturbereich zeigen, dass nur die wenigsten Kulturschaffenden über eine zweite Säule oder Säule 3a verfügen. Dabei wäre es wichtig, jenen Einkommensanteil, der über dem Existenzminium liegt, über die zweite Säule (Pensionskasse, berufliche Vorsorge) oder über Sparen in der Säule 3a zu versichern.

Das Herausforderung dabei ist, dass nur die wenigsten Kulturschaffenden in Anstellungsverhältnissen ein Einkommen erreichen, das obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert werden muss.

Dennoch gibt es die Möglichkeit, freiwillig einer Pensionskasse beizutreten – und zwar sowohl für Angestellte als auch für Selbstständigerwerbende: Im sogenannten Überobligatorium sind die Pensionskassen frei, auch Einkommen zu versichern, die unter der Eintrittsschwelle, dem sogenannten BVG-Minimum von CHF 22 680, liegen.

Gewisse Pensionskassen versichern Einkommen ab dem ersten Franken. Kulturschaffende, die Mitglied in einem Berufsverband sind, können sich einer Pensionskasse freiwillig anschliessen.

Warum sind Ergänzungsleistungen EL keine Ersatzlösung?

Hat eine Person weder eine berufliche Vorsorge (zweite Säule, Pensionskasse) noch Erspartes aus der Säule 3a und reicht die Rente aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV oder der Invalidenversicherung IV nicht zum Überleben, so sind zur Deckung von Vorsorgelücken die sogenannten Ergänzungsleistungen EL zur AHV und IV vorgesehen. Die Ergänzungsleistungen EL decken allerdings nur das Existenzminimum. Längst nicht alle Personen, die Ergänzungsleistungen benötigen würden, haben ein Anrecht darauf.

Der Anspruch auf Ergänzungsleistungen ist an strenge Kriterien gebunden. Es ist nicht nur die akute finanzielle Situation massgebend, sondern im Pensionierungsalter auch rückwirkend der Lebenswandel der vergangenen zehn Jahre, die Vermögenslage, das Erbe, ein theoretischer Einkommensverzicht und vieles mehr. Ergänzungsleistungen sind keine zuverlässige Ersatzlösung für Kulturschaffende, die es verpasst haben, sich um die eigene Vorsorge zu kümmern.

Fazit: Kulturschaffende stehen in der Eigenverantwortung

Die Folgen des Systems sind: Erwerbstätige im Kulturbereich haben aufgrund ihres häufig tieferen Verdienstes, ihrer oft selbstständigen Erwerbstätigkeit oder ihrer Mehrfachbeschäftigung in befristeten Anstellungsverhältnissen eine unterdurchschnittliche Risiko- und Altersvorsorge. Sie sind überdurchschnittlich von Armut betroffen. Besonders ins Gewicht fällt die Altersarmut.

Das bedeutet, Kulturschaffende – insbesondere selbstständigerwerbende – müssen sich weitgehend selbst um ihre soziale Sicherheit kümmern.

Warum beginnt Soziale Sicherheit beim Honorar?

Da der Schutz in den Sozialversicherungen an die Höhe des Verdiensts gekoppelt ist, steht am Anfang der sozialen Sicherheit das Erwerbseinkommen. Wer kein oder ein geringes Erwerbseinkommen hat, kann sich nicht oder nur schlecht versichern.

Es ist dringend geraten, die Honorarempfehlungen, Richtgagen und Richtlöhne der Berufsverbände zu beachten und deren Einhaltung zu verlangen. Zu tiefe Entschädigung führt zwangsweise zu Selbstausbeutung und zu schlechter finanzieller Absicherung, insbesondere zu schlechter Risiko- und Altersvorsorge.

Übersicht zu den Honorarempfehlungen der Berufsverbände

Löhne von Angestellten und Einkommen von Freelancer:innen nur schwierig vergleichbar

In regulären Arbeitsverhältnissen sind Angestellte, die ein durchschnittliches bis hohes Einkommen haben, sehr gut abgesichert. Nicht nur ist ihr Lohn in den Sozialversicherungen geschützt, sie haben auch Anrecht auf bezahlte Ferien und Feiertage, auf Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall und geniessen weitgehenden Kündigungsschutz.

Freelancer:innen, deren Arbeit sich durch viele wechselnde und kurze Anstellungsverhältnisse auszeichnet, können ihre Erwerbseinkommen für einen bestimmten Zeitraum (zum Beispiel im Stunden- oder Monatslohn) nicht an den Erwerbseinkommen von unbefristet Angestellten messen.

Neben den Sozialversicherungsbeiträgen, die über die Arbeitgeber:innen abzurechnen sind, sind auch Reserven für die freiwillige Pensionskasse, eine Ferien- und Feiertagsentschädigung, eine Infrastrukturentschädigung für private Arbeitsmittel usw. einzuberechnen.

Es macht einen Unterschied, ob jemand CHF 50 pro Stunde in einem regulären Arbeitsverhältnis verdient, auf die neben den Sozialversicherungsbeiträgen an die erste Säule von AHV, IV und EO auch Beiträge an die Pensionskasse, an die Nichtberufsunfallversicherung und eine Krankentaggeldkasse erhoben und von der Arbeitgeber:in mitgetragen werden oder ob jemand als Freelancer:in CHF 50 pro Stunde erhält, für die nur die Beiträge an die erste Säule entrichtet werden und der Rest für eine gute Absicherung vollumfänglich selbst bezahlt werden muss.

Selbstständigerwerbende haben hohe Kosten, die im Honorar miteingerechnet werden müssen

Selbstständigerwerbende müssen bedenken, dass sie für alle Berufskosten vollumfänglich selbst aufzukommen haben. Sie können ausbezahlte Entschädigungen nicht mit Löhnen von Festangestellten und auch nicht mit jenen von Freelancer:innen vergleichen.

Honorare bei selbstständiger Erwerbstätigkeit müssen viel höher veranschlagt werden als Honorare bei Anstellung. Bei einer Anstellung sind die Abgaben für die Sozialversicherungen und die übrigen Versicherungen, die Zeit für Ferien und Feiertage, Krankheitstage, die Kosten für den Arbeitsplatz, die Infrastrukturkosten usw. über den Arbeitsvertrag gedeckt. Nicht so bei Selbstständigkeit. Diese sind ins Honorar miteinzuberechnen.

Ausserdem ist in der Regel nur die produktive Arbeitszeit verrechenbar; die Einnahmen müssen auch die unproduktive Arbeitszeit (Akquise, Offertenwesen, Administration, Inkasso, Buchhaltung Weiterbildung, usw.) decken.

Bei Selbstständigkeit bleibt grob gerechnet von einem eingenommenen Bruttobetrag nach Abzügen aller zu berücksichtigenden Faktoren die Hälfte bis ein Drittel als Reineinkommen. Zu tiefe Honorare führen zu Selbstausbeutung.

Was ist obligatorisch für die ganze Bevölkerung?

Was ist obligatorisch für Angestellte?

Angestellte sind in nachfolgenden Sozialversicherungen obligatorisch versichert. Sie brauchen sich nicht um ihre obligatorischen Beiträge zu kümmern, denn diese werden, wo verlangt, direkt vom Lohn abgezogen und von den Arbeitgeber:innen an die Sozialversicherungen überwiesen.

Was ist obligatorisch für Selbstständigerwerbende?

Selbstständigerwerbende geniessen in den Sozialversicherungen nicht den gleich hohen gesetzlichen Schutz wie Angestellte, da einige Versicherungen für sie nicht obligatorisch oder erst gar nicht abschliessbar sind.

Selbstständigerwerbende sind in den nachfolgenden vier Sozialversicherungen obligatorisch versichert. Sie sind für die Entrichtung ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst verantwortlich.

Massgebend für die Berechnung der Beiträge ist der im entsprechenden Kalenderjahr erwirtschaftete Jahresgewinn gemäss Steuererklärung. Der Jahresgewinn sind alle Einnahmen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit abzüglich der anrechenbaren geschäftlichen Ausgaben.

Wie wird der AHV-Mindestbeitrag erreicht?