Eine von Suisseculture durchgeführte Einkommensstudie unter professionellen Kulturschaffenden förderte zutage, dass auf viele Erwerbseinkommen keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. 14 Prozent der Befragten gaben an, aus Anstellungsverhältnissen keine AHV-Beiträge zu entrichten, 30 Prozent gaben an, ihr Erwerbseinkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit nicht zu melden.
Es gibt keine Belege dafür, dass diese Zahlen auf Schwarzarbeit zurückzuführen sind. Denn geringfügige Jahreseinkommen unter CHF 2500 sind in den meisten Berufsbereichen nur auf Verlangen der Angestellten meldepflichtig, worauf viele verzichten.
Im Kultursektor ist in den meisten Berufsbereichen das Erwerbseinkommen ab dem ersten Franken abgabepflichtig (AHVV Art. 34d). Dass die Abgaben dennoch nicht bezahlt werden, ist zum einen auf Unwissen zurückzuführen, zum anderen auf die Schwierigkeiten, bei geringfügigem Erwerbseinkommen die Beiträge an die AHV überhaupt abzuführen, weil die Anmeldung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit anspruchsvoll ist.
Es gäbe zwar die Möglichkeit, geringfügige Erwerbseinkommen, auf die noch keine Sozialversicherungsabgaben geleistet worden sind, bei der Steuererklärung als solche anzugeben und nachträglich abzurechnen, doch darauf verzichten viele.
Die Folgen nicht deklarierter Erwerbseinkommen – sei es aus bewusstem Verzicht oder unwillentlich aus Unwissen – sind ein fehlender Schutz in den Sozialversicherungen. Denn versichert ist nur das Erwerbseinkommen, das bei der AHV-Ausgleichskasse gemeldet ist.
Werden Leistungen aus den Sozialversicherungen bezahlt – zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit oder Invalidität, eine Altersrente, Erwerbsersatz bei Militärdienst usw. – so wird für deren Berechnung nur das bisherige, der AHV bekannte Erwerbseinkommen beigezogen. Erwerbseinkommen, das nicht gemeldet wurde oder «schwarz» verdient wurde, bleibt unberücksichtigt.
Das bedeutet: wer offiziell wenig verdient, aber mehr Erwerbseinkommen hat als gemeldet, erhält aus den Versicherungsleistungen weniger Geld, als wer das gesamte Erwerbseinkommen angibt.