AHV-Mindestbeitrag CHF 530 pro Jahr.
Wer erwerbstätig ist, bezahlt die Beiträge über Abzüge beim Erwerbseinkommen. Zur Deckung des Mindestbeitrags von CHF 530 ist folgendes Erwerbseinkommen notwendig:
- Angestellte: Mindestverdienst jährlich alle versicherten Erwerbseinkommen zusammen CHF 5000
- Selbstständigerwerbende: Mindestverdienst jährlich insgesamt CHF 10 000
Wird der Mindestverdienst nicht erreicht, entsteht eine Vorsorgelücke, die zur Kürzung der Rente von AHV und IV führt.
Der individuelle Kontoauszug der AHV gibt Auskunft, ob Beitragslücken bestehen. Der Mindestbeitrag darf 5 Jahre rückwirkend nachgezahlt werden, um AHV-Beitragslücken zu füllen. Die Versicherten haben sich selbst um die Nachzahlung zu kümmern.