Einkommensstudien im Kulturbereich zeigen, dass nur die wenigsten Kulturschaffenden über eine zweite Säule oder Säule 3a verfügen. Dabei wäre es wichtig, jenen Einkommensanteil, der über dem Existenzminium liegt, über die zweite Säule (Pensionskasse, berufliche Vorsorge) oder über Sparen in der Säule 3a zu versichern.
Das Herausforderung dabei ist, dass nur die wenigsten Kulturschaffenden in Anstellungsverhältnissen ein Einkommen erreichen, das obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert werden muss.
Dennoch gibt es die Möglichkeit, freiwillig einer Pensionskasse beizutreten – und zwar sowohl für Angestellte als auch für Selbstständigerwerbende: Im sogenannten Überobligatorium sind die Pensionskassen frei, auch Einkommen zu versichern, die unter der Eintrittsschwelle, dem sogenannten BVG-Minimum von CHF 22 680, liegen.
Gewisse Pensionskassen versichern Einkommen ab dem ersten Franken. Kulturschaffende, die Mitglied in einem Berufsverband sind, können sich einer Pensionskasse freiwillig anschliessen.