Lupa (35) verdient dieses Jahr selbstständigerwerbend CHF 60 000. Gleichzeitig ist sie bei einer Filmproduktionsfirma angestellt und verdient dort dieses Jahr im Nebenerwerb CHF 30 000.
Weil der Lohn im Nebenerwerb die Beitrittsschwelle von CHF 22 680 pro Jahr erreicht, ist sie obligatorisch in einer Pensionskasse versichert und sie darf in die Säule 3a maximal CHF 7258 einzahlen. Dadurch kann sie viel weniger Geld in die Altersvorsorge legen, als wenn sie keinen Nebenjob hätte.
Weshalb?
Der in der Pensionskasse versicherte Lohn aus dem Nebenjob beträgt nur CHF 4000, obwohl sie im Nebenjob CHF 30 000 verdient. Grund ist der Koordinationsabzug von rund CHF 26 000, der vom Lohn abgezogen wird (als Abgleich zwischen der ersten und zweiten Säule).
Fakt ist, dass lediglich 10 Prozent von CHF 4000 in die Altersvorsorge fliessen (Lupa ist 35-jährig, je nach Alter ist der Prozentsatz höher oder tiefer). Es werden also CHF 400 an die Pensionskasse überwiesen. Die eine Hälfte des Beitrags wird vom Lohn abgezogen, die andere Hälfte steuert die Filmproduktionsfirma bei.
In die Säule 3a bezahlt Lupa CHF 7258. Zusammen mit dem Pensionskassenbeitrag von CHF 400 kann sie so rund CHF 7500 in die Altersvorsorge investieren.
Würde sie einen Antrag auf Freistellung aus der zweiten Säule einreichen, so dürfte sie 20 Prozent ihres gesamten Einkommens in die Säule 3a überweisen. Das sind CHF 18 000 (20 Prozent von CHF 90 000). Damit könnte sie wesentlich mehr in ihre Altersvorsorge investieren.
Sie hätte auch die Möglichkeit, statt einen Antrag auf Freistellung zu machen, in der Pensionskasse zu verbleiben und über ihren Berufsverband zusätzlich einer freiwilligen Pensionskasse beizutreten, die ihr Einkommen aus dem selbstständigen Erwerb versichert.
Oder sie könnte versuchen, auch ihr Einkommen aus dem selbstständigen Erwerb der Pensionskasse der Filmproduktionsfirma anzuschliessen.