Wie sind die Pensionskassen organisiert?

In der Schweiz existieren rund 1300 Pensionskassen. Der überwiegende Teil sind privatrechtliche Vorsorgeeinrichtungen wie Stiftungen und Genossenschaften. Jede zwanzigste Pensionskasse ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung.

Die Pensionskassen verwalten sehr hohe Vermögen – die Bilanzsumme aller Pensionskassen zusammen beträgt über 1100 Milliarden Franken.

Mindestvorschriften

Das Gesetz erlässt für Pensionskassen Mindestvorschriften, die eingehalten werden müssen. Diese Mindestvorschriften dürfen zugunsten der Versicherten im Pensionskassenreglement besser ausgestaltet werden. Fast alle Pensionskassen bieten neben den gesetzlichen Anforderungen weitere Leistungen an. Diese unterscheiden sich von Pensionskasse zu Pensionskasse.

Mitspracherecht

Das oberste Organ einer Pensionskasse muss je zur Hälfte aus Vertreter:innen der Arbeitgeber:innen und der Angestellten (Versicherten) zusammengesetzt sein. Dadurch haben in den Pensionskassen sowohl die Arbeitgeber:innen als auch die Arbeitnehmer:in ein Mitspracherecht.

Wahl der Pensionskasse

Obligatorisch versicherte Angestellte können die Pensionskasse nicht frei wählen. Über den Pensionskassenanschluss entscheidet allein die Arbeitgeber:in. Freiwillig Versicherte – Selbstständigerwerbende und Angestellte mit geringfügigem Erwerbseinkommen – dürfen selbst bestimmen, welcher Pensionskasse sie sich anschliessen.