Die zweite Säule ist steuerbegünstigt. Das heisst, Einzahlungen in eine Pensionskasse – sowohl die Beiträge als auch Einkäufe – sind von der Einkommensteuer befreit und dürfen in der Steuererklärung vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden.
Ebenso wird das Altersguthaben – also das Ersparte, das bei der Pensionskasse oder auf einem Freizügigkeitskonto bzw. einer Freizügigkeitspolice hinterlegt ist – nicht dem Vermögen zugerechnet und ist folglich vermögenssteuerfrei.
Zusätzlich ist der Zins, der dem Guthaben in der zweiten Säule gutgeschrieben wird, verrechnungs- und vermögensteuerbefreit.