Obligatorisch in einer Pensionskasse versichert ist, wer alle folgenden vier Bedingungen erfüllt:
- 1. Das Arbeitsverhältnis besteht für länger als drei Monate.
- 2. Der AHV-pflichtige Jahreslohn pro Arbeitgeber:in beträgt mindestens CHF 22 680.
- 3. Für die Versicherung der Risiken Invalidität und Todesfall ist das Mindestalter von 18 Jahren erreicht (genau genommen das Kalenderjahr ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag); für das Alterssparen ist das Mindestalter von 25 Jahre erreicht (genau genommen das Kalenderjahr ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag)
- 4. Die angestellte Person ist AHV-beitragspflichtig. Das gilt im Grundsatz für alle Personen, die in der Schweiz wohnen und arbeiten. Detailliertere Informationen zur AHV-Pflicht siehe unter AHV [Link].