Freiwillig in einer Pensionskasse versichern dürfen sich Angestellte, die die Eintrittsschwelle von CHF 22 680 pro Jahr und Arbeitgeber:in nicht erreichen oder ein Arbeitsverhältnis von 3 Monaten oder kürzer haben sowie Selbstständigerwerbende.
In der Praxis sind dies insbesondere Mehrfachangestellte mit tiefen Erwerbseinkommen, Angestellte, die nebenberuflich tätig sind und im Haupterwerb Beiträge an die zweite Säule leisten, Angestellte ohne beitragspflichtige Arbeitgeber:in (zum Beispiel Personen, die im Ausland für ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen tätig sind).