Insbesondere bei Teilzeitjobs und mehreren Stellenwechseln kann der Fall eintreten, dass Altersguthaben bei der Pensionskasse vergessen gehen. Gerade bei Mehrfachbeschäftigungen, Kurzzeitanstellungen und Arbeitslosigkeit besteht diese Gefahr.
Wenn entsprechende Altersguthaben nicht abgeholt werden und die Pensionskasse zu ehemals Versicherten keinen Kontakt mehr hat oder die Personen nicht ausfindig machen kann, wird das Geld der Stiftung Auffangeinrichtung BVG überwiesen.