Die berufliche Vorsorge BVG – auch genannt zweite Säule oder Pensionskasse – ergänzt die erste Säule der Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV und Invalidenversicherung IV.
Die zweite Säule deckt zwei wesentliche Bereiche ab: Für die Zeit des Erwerbslebens ist sie eine Risikoversicherung für den Invaliditäts- und Todesfall. Für die Zeit ab der Pensionierung sorgt sie für eine Altersrente.
Die zweite Säule ist wichtig, weil eine AHV-Rente allein im Alter kaum zum Überleben ausreicht. Während die erste Säule das Existenzminimum sichern soll, ergänzt die zweite Säule die Rente der AHV und auch der IV soweit, dass nicht nur das Existenzminium, sondern die gewohnte Lebenshaltung beibehalten werden kann.
Im Gegensatz zur ersten Säule steht die zweite Säule nicht der gesamten Bevölkerung zur Verfügung, sondern nur Erwerbstätigen. Obligatorisch ist sie nur für Angestellte mit einem Lohn von mindestens CHF 22 680 pro Jahr und Arbeitgeber:in. Ausserdem ist das Sparen fürs Alter in der Pensionskasse erst ab dem Alter von 25 Jahren möglich.