Das Altersguthaben in der Pensionskasse kann mit einem Einkauf erhöht werden. Hierzu überweist die versicherte Person der Pensionskasse freiwillig einen Geldbetrag, der zum bestehenden Alterskapital, das bereits angespart ist, hinzugefügt wird.
Das ist aus zweierlei Hinsicht attraktiv: Erstens wird so eine spätere Rente erhöht und zweitens können damit Steuern gespart werden. Denn Einkäufe in die Pensionskasse sind von den Einkommenssteuern abziehbar. Überdies unterliegt das in der Pensionskasse angesparte Altersguthaben nicht der Vermögenssteuer.
Einkäufe sind dann möglich, wenn in den Vorjahren Vorsorgelücken entstanden sind oder bei Lohnerhöhungen, zum Beispiel durch die Erhöhung des Arbeitspensums. Vereinfacht gesagt sind Einkäufe möglich, um das Sparguthaben so aufzufüllen, als wäre seit Beginn der Berufstätigkeit immer der aktuelle Lohn verdient worden. Die Höhe des Einkaufs ist folglich begrenzt auf das maximale Alterskapital, das seit Beginn der Berufstätigkeit zum derzeitigen Lohn (Angestellte) oder Erwerbseinkommen (Selbstständigerwerbende) möglich gewesen wäre.