Wann darf das Pensionskassenguthaben vorbezogen werden?

Das Altersguthaben, das eine Person in der Pensionskasse angespart hat, ist grundsätzlich gesperrt. Das heisst, über dieses Guthaben darf nicht frei verfügt werden. Es kann erst mit der Pensionierung als Rente oder Kapital bezogen werden. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen, die eine frühzeitige ganze oder teilweise Auszahlung erlauben: beim Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum, beim Auswandern oder zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Auf das ausbezahlte Geld fallen Steuern an.