Für Personen, die obligatorisch in einer Pensionskasse versichert sind, beginnt die Beitragspflicht mit 18 Jahren (genau genommen ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag). Vorerst sind nur die Beiträge für die Risikoversicherung zu entrichten, ab dem Alter von 25 Jahren (genau genommen ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag) sind auch die Beiträge für das Alterssparen fällig.
Freiwillig Versicherte können ihre Beiträge nach den gleichen Bedingungen entrichten.