Für die Rentenberechnung sind folgende Faktoren massgebend: Beitragszeit, durchschnittliches Jahreseinkommen, Erziehungsgutschriften und Betreuungsgutschriften.
Leistungen der Sozialversicherungen
Mit der AHV-Revision wurde die Anzahl Beitragsjahre trotz Anhebung des Referenzalters nicht angepasst und ist für Männer und Frauen noch immer unterschiedlich.
Die volle Beitragszeit ist erfüllt, wenn für Männer insgesamt 44 Jahre, für Frauen insgesamt 43 Jahre Beiträge eingegangen sind, theoretisch ab dem 21. bis 65. Lebensjahr.
Vor dem 21. Altersjahr einbezahlte Beiträge dienen der Füllung allfälliger, später entstandener Beitragslücken.
Als volle Beitragsjahre gelten Jahre, in denen jemand mindestens 11 Monate obligatorisch oder freiwillig versichert war und in dieser Zeit
- der Minimalbeitrag einbezahlt wurde oder
- deren Ehepartner:in mindestens den doppelten Minimalbeitrag geleistet hatte oder
- Anspruch auf Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften hatte.
Pro fehlendes Beitragsjahr werden Alters- und Hinterlassenenrenten um 1/44 gekürzt, das sind rund 2,27 Prozent pro Jahr.
Die ab dem 21. Altersjahr im individuellen AHV-Beitragskonto erfassten Erwerbseinkommen werden zusammengezählt und mit einem Aufwertungsfaktor als Teuerungsausgleich multipliziert.
Berechnung für die Hinterlassenenrente: Falls eine Person vor ihrem 46. Altersjahr verstorben ist, wird ein Karrierezuschlag hinzugerechnet. Die nun erhaltene Summe wird durch die Anzahl Beitragsjahre geteilt, was dann das massgebliche, durchschnittliche Jahreseinkommen ergibt.
Eine Erziehungsgutschrift ist ein fiktiver Geldbetrag, der bei der Rentenberechnung für die Bestimmung des durchschnittlichen Jahreseinkommens automatisch berücksichtigt wird. Für jedes «Erziehungsjahr» von Kindern bis zum Alter von 16 Jahren erhalten Eltern mit Wohnsitz in der Schweiz eine Gutschrift (pro Kind maximal 16).
Betreuen beide Eltern ihr Kind zu gleichen Teilen, so wird die Erziehungsgutschrift hälftig aufgeteilt. Falls mehrere Kinder im gleichen Alter sind, gibt es nur eine Gutschrift pro Jahr. Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass der Elternteil AHV-versichert ist.
Solange die Anrechnung der Erziehungsgutschriften nicht geregelt ist, wird die ganze Erziehungsgutschrift der Mutter angerechnet.
Eine Betreuungsgutschrift ist ein fiktiver Geldbetrag, der bei der Rentenberechnung für die Bestimmung des durchschnittlichen Jahreseinkommens berücksichtigt wird. Er kommt auf Antrag zum Zug, wenn sich jemand nachweislich um die Pflege bedürftiger, direkter Verwandter oder der Lebenspartner:in kümmert.
Damit die Betreuungsgutschrift später bei der Rentenberechnung anerkannt wird, muss bei der AHV-Ausgleichskasse am Wohnsitz der zu betreuenden Person jährlich ein Antrag gestellt werden. Zur Anerkennung bedarf es der Erfüllung gewisser Kriterien (keine abschliessende Aufzählung): die zu betreuende Person muss unter anderem eine Rente der AHV, IV oder UVG oder Unterstützung der MV beziehen und darf nicht mehr als 30km entfernt wohnen.