Wer bezahlt die AHV-Beiträge?

Die AHV-Beiträge werden unterschiedlich erhoben: für Angestellte werden sie via Arbeitgeber:in abgerechnet, Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige müssen sich selber um die Einzahlung kümmern.

Die Höhe der Beiträge ist verschieden. Für Angestellte gelten andere Beitragssätze als für Selbstständigerwerbende oder Nichterwerbstätige.

Die AHV-Beiträge werden zusammen mit den Beiträgen für die Invalidenversicherung IV und für die Erwerbsersatzordnung EO erhoben.

Die Sozialversicherungsbeiträge für die AHV, IV und EO sind unabhängig vom Wohnort bzw. Erwerbsort schweizweit gleich.