Was sind AHV-Beitragslücken?

Als Beitragslücken in der AHV gelten jene Jahre zwischen dem 21. Altersjahr und der Pensionierung, in denen der AHV-Minimalbeitrag nicht erreicht worden ist. Das heisst, entweder wurde zu wenig Geld verdient oder der Minimalbeitrag wurde nicht einbezahlt.

Welche Folgen haben AHV-Beitragslücken?

Pro fehlendem Beitragsjahr wird die AHV-Rente um rund 2,27 Prozent gekürzt.

Zehn Beitragslücken bewirken eine AHV-Rentenkürzung um knapp ein Viertel, zwanzig Beitragslücken um rund die Hälfte.

Wie hoch ist der AHV-Minimalbeitrag?

Der AHV-Minimalbeitrag ab dem Jahr 2025 beträgt CHF 530. Wird für das Jahr 2025 weniger als CHF 530 einbezahlt, gilt er als nicht erfüllt. Selbst wenn der einbezahlte Betrag nur einen Franken darunter liegt (CHF 529), entsteht eine Beitragslücke.

Wie hoch ist das erforderliche Minimaleinkommen, damit der AHV-Minimalbeitrag gedeckt ist?

Die erforderlichen Minimaleinkommen werden Jahr für Jahr vom Bundesrat festgelegt. Für Selbstständigerwerbende sind sie doppelt so hoch wie für Angestellte und Nichterwerbstätige.

Hinweis: Ein selbsteinbezahlter Minimalbeitrag wird umgerechnet in das erforderliche Minimaleinkommen.

Hinweis AHV-Minimalbeitrag bei gleichzeitiger Anstellung und Selbstständigkeit

Beträgt das Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit im Beitragsjahr weniger als das Mindesteinkommen oder ergibt sich ein Verlust, so ist der Mindestbeitrag von 530 Franken geschuldet.

Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die versicherte Person zwar während des ganzen Kalenderjahrs versichert ist, aber nur während einem Teil davon eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, zum Beispiel bei Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit während des Kalenderjahrs.