Die reguläre Bezugsberechtigung einer Altersrente beginnt am ersten Tag des Monats, nachdem das jeweilige Pensionierungsalter (Referenzalter) erreicht worden ist. Für Männer ist es 65 Jahre, ebenso für Frauen mit Jahrgang 1964 und jünger. Für Frauen mit Jahrgang 1960 ist es 64 Jahre. Für Frauen mit den Jahrgängen 1961, 1962 und 1963 besteht eine gestaffelte Übergangslösung.