Erwerbs- und Unternehmensformen

Welche Sozialversicherungen sind obligatorisch?

Für die selbstständige Erwerbstätigkeit sind Beiträge an folgende Sozialversicherungen obligatorisch:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV
  • Invalidenversicherung IV
  • Erwerbsersatzordnung EO
  • Familienausgleichskasse FAK

Selbstständigerwerbende rechnen ihre Sozialversicherungsbeiträge selbst ab. Massgebend ist das erwirtschaftete AHV-pflichtige Reineinkommen (Jahres-Reingewinn) aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gemäss Steuererklärung im betreffenden Kalenderjahr.

Wie hoch ist der AHV-Mindestbeitrag?

Liegt der jährliche Reingewinn aus selbstständiger Erwerbstätigkeit unter CHF 10 100, beträgt der obligatorische Mindestbeitrag für AHV, IV und EO CHF 530.

Wie hoch sind die Beiträge für die Familienausgleichskasse FAK?

Die Familienausgleichskasse FAK finanziert Kinder- und Ausbildungszulagen. Die Beitragssätze für die FAK sind kantonal geregelt und betragen bis zu 3 Prozent des Reingewinns aus selbstständiger Erwerbstätigkeit pro Jahr.

FAMZ

Arten und Ansätze der Familienzulagen