Checkbox Als Einzelunternehmen mit Angestellten arbeiten – Schutz in den Sozialversicherungen sicherstellen
- Bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse als Arbeitgeber:in (obligatorisch) anmelden
- Berufsunfallversicherung UVG für die Angestellten abschliessen (obligatorisch)
- Nichtberufsunfallversicherung bei einer Beschäftigung ab 8 Std. pro Woche abschliessen (obligatorisch)
- Die Sozialversicherungsbeiträge für AHV, IV, EO, FAK, BUV für die Angestellten bezahlen (obligatorisch)
- Bezahlen der berufliche Vorsorge BVG (zweite Säule, Pensionskasse) ab einem Jahreslohn von CHF 22 680 (obligatorisch)
- Taggeldversicherung TGK bzw. einer Krankentaggeldversicherung KTG für die Lohnfortzahlung bei Krankheit abschliessen (empfohlen)
- Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen mit Angestellten abschliessen (empfohlen)